Am Flughafen Hamburg kommt es aufgrund eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi zu massiven Beeinträchtigungen im Flugbetrieb. Der Streik, der 48 Stunden andauern soll, begann am Mittwoch, dem 26. Februar 2025, um 22 Uhr und endet am Freitag, dem 28. Februar 2025, zum Ende der Spätschicht. Verdi hat die Beschäftigten in verschiedenen Bereichen, darunter Flughafen AG, Instandhaltung, IT-Dienste sowie Passagierabfertigung und Gepäckbeförderung, zu diesem Schritt aufgerufen. Dies ist der zweite Warnstreik innerhalb weniger Wochen; der erste fand am 13. Februar 2025 statt. Informationen von LVZ bestätigen, dass trotz des Streiks der Flugbetrieb grundsätzlich wie geplant läuft, jedoch die Flüge von und nach München abgesagt worden sind.
Für den heutigen Freitag sind 141 Starts und 140 Landungen geplant. Reisende müssen jedoch mit Verspätungen rechnen und sollten sich regelmäßig über ihren Flugstatus informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Außerdem ist am heutigen und morgigen Tag kein Vorabend-Check-in möglich. Die Flughafen Hamburg GmbH hat empfohlen, frühzeitig zum Flughafen zu kommen, um mögliche Komplikationen zu umgehen, wie MOZ berichtet.
Rechte der Reisenden
Reisende haben in dieser Situation verschiedene Rechte, die im Falle von Flugausfällen oder Verspätungen relevante Bedeutung erlangen. So sind Airlines verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder bei Annullierungen Alternativbeförderungen anzubieten. Wenn eine Verspätung fünf Stunden oder mehr beträgt, kann das Ticket zurückgegeben und eine Erstattung gefordert werden. Des Weiteren haben Reisende einen Anspruch auf Verpflegung und Unterbringung bei langen Wartezeiten, wie von Verbraucherzentrale klargestellt.
Bei Annullierungen aufgrund des Streiks sind Airlines verpflichtet, die Reisenden auf alternative Transportmöglichkeiten hinzuweisen, auch wenn dies einen Wechsel zu Bahn oder Bus beinhalten kann. Fluggäste können auch die Kosten für selbst organisierte Ersatzbeförderungen zurückfordern, falls die Airline keine passende Lösung anbietet. Entschädigungen im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung können zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier variieren, abhängig von der Flugdistanz und den Umständen des Streiks.
Es ist wichtig zu beachten, dass Streiks des kommunalen Bodenpersonals in der Regel als außergewöhnliche Umstände gelten, wodurch Airlines von ihren Entschädigungspflichten entlastet werden können. Bei innerbetrieblichen Streiks, etwa von Airline-Mitarbeitern, bleibt die Fluggesellschaft jedoch zur Zahlung verpflichtet. Reisende sollten daher alle kommunizierten Informationen der Airlines und des Flughafens genau im Auge behalten und gegebenenfalls die Hilfe von Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen.
Die Gewerkschaft Verdi fordert im Rahmen der laufenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst eine Lohnerhöhung von 8 Prozent oder mindestens 350 Euro pro Monat sowie drei zusätzliche freie Tage. Weitere Streiks sind nicht ausgeschlossen, wenn die Verhandlungen nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen.