Im Rems-Murr-Kreis sorgt die Grundsteuer für Unmut unter den Bürgern, die sich über die hohen Hebesätze in ihren Kommunen beschweren. Wie zvw.de berichtet, zeigen Vergleiche der Grundsteuer-Hebesätze erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Orten im Kreis. Während einige Gemeinden relativ niedrige Sätze anbieten, müssen andere Bürger in der Region mit deutlich höheren Belastungen rechnen.
Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert ergibt, und wird dann mit einer Steuermesszahl und dem spezifischen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. In einer näheren Betrachtung fiel auf, dass eine Gemeinde den Hebesatz über die Empfehlung des Landesfinanzministeriums hinaus erhöht hat, was Fragen und Rätsel aufwirft.
Beispiele für die Grundsteuer in Murr
Ein Blick auf konkrete Beispiele in der Gemeinde Murr zeigt, dass die Grundsteuerbeträge je nach Immobilie stark variieren können. So richtet sich die Grundsteuer für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 57 Quadratmetern, einem Bodenrichtwert von 550,00 €/qm und einem Grundsteuerwert von 31.300,00 € auf 85,45 € pro Jahr. Dies ergibt sich aus der Berechnung: 31.300,00 € × 0,91 ‰ × 300 % = 85,45 €.
Ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksgröße von 418 qm und einem Bodenrichtwert von 605,00 € hat einen Grundsteuerwert von 252.800,00 € und eine jährliche Steuer von 690,14 €. Diese Berechnung ergibt sich ebenfalls durch die Multiplikation: 252.800,00 € × 0,91 ‰ × 300 % = 690,14 €.
Für ein Zweifamilienhaus in der Gemeinde Murr, dessen Grundstücksfläche 293 qm beträgt und dessen Bodenrichtwert bei 580,00 € liegt, ergibt sich ein Grundsteuerwert von 169.900,00 €. Die Grundsteuer belastet die Eigentümer hier mit 463,83 € pro Jahr, was sich aus der Formel ergibt: 169.900,00 € × 0,91 ‰ × 300 % = 463,83 €.
Hintergrund zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer in Deutschland hat eine lange Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht und diente ursprünglich der Finanzierung lokaler Gemeinden. Wie mehrwertsteuerrechner.de erläutert, wurde die Grundsteuer reformiert, um den aktuellen Marktverhältnissen gerecht zu werden. Ab dem Jahr 2025 tritt eine umfassende Reform in Kraft, bei der neben den bisherigen Grundsteuern A und B auch die Grundsteuer C eingeführt wird, die ungenutzte, baureife Grundstücke besteuert. Dies solle eine Bebauung fördern.
Die Reform betrifft alle Aspekte der Grundsteuerberechnung, einschließlich der Steuermesszahlen und Hebesätze. Diese variieren stark zwischen den Kommunen und können zwischen 200 % und 900 % liegen. Die neue Regelung führt zu Fairness und Transparenz, ist jedoch nicht ohne Kritik, insbesondere in Bezug auf den bürokratischen Aufwand und die steuerliche Ungleichbehandlung in Ballungsräumen.