Die Ampel-Koalition hat eine grundlegende Wahlrechtsreform verabschiedet, die sowohl die Struktur des Bundestages als auch die Wahlabläufe erheblich verändern wird. Gemäß den neuen Bestimmungen wird die Zahl der Abgeordneten von derzeit 733 auf 630 reduziert. Dieses Gesetz wurde ohne die Einbindung der Opposition verabschiedet, gemäß compact-online.de.
Die Reform, die im März 2023 in Kraft trat, sieht vor, dass Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Künftig zählt für die Sitzbemessung ausschließlich das Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei im Bundesland. Diese Änderungen könnten besonders für Großstädte in den östlichen Bundesländern und Bayern empfindliche Auswirkungen haben, da die Direktwahlkreissieger möglicherweise nicht mehr repräsentativ für den Bundestag sein werden. Bei flächendeckenden Siegen in Direktwahlkreisen könnte eine Partei somit mehr Mandate erhalten, als ihr über die Zweitstimme zusteht, was die Vertretung in diesen Regionen gefährden könnte.
Wahlkampf und politische Ausblicke
Der Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 hat bereits begonnen, die Wahl findet am 23. Februar 2025 statt. In den westdeutschen Bundesländern gewinnen mehrere Parteien typischerweise die Direktwahlkreise, wodurch das Problem der Sitzverteilung weniger dramatisch ist. Für die Bundestagswahl 2025 wird jedoch eine entscheidende politische Zukunft für die FDP, die Linke und die BSW prognostiziert.
Anlässlich der Reform wird die Bedeutung der Erststimme verringert, während die Zweitstimme zur entscheidenden Grundlage für die Sitzverteilung im Bundestag wird. Dazu kommt, dass die Fünf-Prozent-Hürde weiterhin bestehen bleibt, mit gewissen Ausnahmen für nationale Minderheiten. Eine Grundmandatsklausel ermöglicht es Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, auch dann ins Parlament einzuziehen, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten.
Gesamtpolitische Auswirkungen
Die Reform wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Kritiker aus den Reihen von CDU/CSU und der Linken warnen vor der möglichen Nichtvertretung bestimmter Wahlkreise. Die Debatte wird zusätzlich durch die Tatsache angeheizt, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Rückkehr der Grundmandatsklausel anordnete, die Reform aber in anderen Punkten beibehielt, so bpb.de.
Die amtliche Zahl der Sitze im Bundestag war schon in der Vergangenheit oft umstritten. 2005 zählte der Bundestag 16 Überhangmandate, 2009 waren es 24. Letzlich führte die Reform von 2020 zwar zu einem Anstieg auf 736 Sitze bei der Wahl 2021, doch die Ampel-Koalition strebt nun eine langfristige Lösung zur Verringerung an, um mit den hohen Kosten und dem steigenden Abstimmungsaufwand besser umgehen zu können.
Die Bundestagswahl 2025 wird demnach nicht nur ein Test für die neuen Regelungen sein, sondern auch richtungsweisend für die zukünftige Zusammensetzung des Bundestages in Bezug auf die politischen Kräfteverhältnisse in Deutschland.