Am 21. Februar 2025 wurde ein 23-jähriger afghanischer Staatsbürger am Flughafen Frankfurt von der Bundespolizei festgenommen. Der Mann war per internationalem Haftbefehl von den französischen Behörden gesucht worden. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Hinweises, als der Verdächtige aus Istanbul am Flughafen ankam. Bundespolizei zufolge wird dem Mann vorgeworfen, Teil einer Schleuserorganisation zu sein, die Geflüchtete per Boot über den Ärmelkanal nach Großbritannien geschleust hat. Der Verdächtige wird mit einem Vorfall in Verbindung gebracht, bei dem sieben Geflüchtete ums Leben kamen und 60 weitere Personen in Seenot gerieten. Die Mehrheit der Geretteten waren Afghanen.
Der festgenommene Mann wurde zwei Tage später, am 23. Februar 2025, dem Haftrichter am Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt. Der Haftrichter entscheidet nun über die Auslieferung des Mannes nach Frankreich, wo ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren droht. Das Vorgehen der Bundespolizei ist Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, die sowohl nationale als auch internationale Dimensionen hat. Gruppen wie die beschuldigte Schleuserorganisation nutzen die verzweifelten Lebenslagen vieler Geflüchteter aus, um hohe Gewinne aus ihren illegalen Aktivitäten zu erzielen.
Weitere Festnahmen am Flughafen Frankfurt
In einem weiteren Vorfall am Flughafen Frankfurt wurde am 17. Februar 2025 ein 54-jähriger afghanischer Mann festgenommen. Dieser war ebenfalls mittels internationalem Haftbefehl von griechischen Behörden gesucht. Der Mann hatte 2020 versucht, eine andere Person über den Luftweg von Griechenland nach Österreich zu schleusen. Er stellte der anderen Person Ausweisdokumente von Dritten zur Verfügung. Griechische Behörden hatten ihn im Jahr 2023 zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach seiner Festnahme in Frankfurt wird nun über seine Auslieferung nach Griechenland entschieden.
Diese Vorfälle verdeutlichen die wachsende Problematik der Schleusung und die Gefahren, die damit verbunden sind. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) ist die illegale Einreise in Deutschland nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar. Der Tatbestand des Einschleusens ist in den §§ 96 und 97 geregelt und kann zu Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und 15 Jahren führen, abhängig von der Schwere der Tat. Schleusernetzwerke sind dabei oft gut organisiert und nutzen unterschiedliche Methoden der Einschleusung, die sowohl offene als auch versteckte Varianten umfassen.
Die Bekämpfung der Schleusungskriminalität erfordert eine intensive internationale Zusammenarbeit. Partner sind hier Europol, Eurojust und Interpol, die gemeinsam mit den jeweiligen nationalen Behörden, darunter das BKA, an der Prävention und Verfolgung solcher Straftaten arbeiten. Die Maßnahmen sind notwendig, um den Schutz der Geflüchteten zu gewährleisten und das Leid, das durch diese illegalen Aktivitäten entsteht, zu verringern.