In München hat die Bundespolizei eine spezialisierte Einheit für die Bekämpfung der Schleusungskriminalität etabliert. Diese Einheit, bestehend aus rund 150 Beamten der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung, ist vor allem an Grenzen, Bahnhöfen, Bahnstrecken und Flughäfen aktiv. Schleusungen, die häufig bereits in der Türkei mit den Schleusern vereinbart werden, stellen einen der Schwerpunkte der Polizeiarbeit dar. Migranten haben dabei in Hawala-Büros Geld hinterlegt, das erst bei der Ankunft ausgezahlt wird. Das Hawala-System, ein traditionelles Geldtransfersystem, ist in Deutschland illegal.
Die Kosten für Schleusungen belaufen sich in der Regel auf fünfstellige Beträge, wobei die Preise von der Art des Transportmittels sowie der Begleitung abhängen. Viele der Organisatoren sind in der Türkei oder im europäischen Ausland ansässig und sind Teil der Organisierten Kriminalität. Die Infrastruktur für diese Aktivitäten wurde größtenteils während der Migrationswelle 2015/2016 etabliert und umfasst umfassende Angebote für Transport, Unterbringung und Verpflegung der Migranten.
Risiken und Vorgehen der Schleuser
Migranten werden oft angewiesen, Grenzübergänge zu Fuß zu überqueren, um die Entdeckungsgefahr zu minimieren. Dabei setzen die Schleuser auf regionale Fahrer, die oft Mietfahrzeuge mit gefälschten Papieren nutzen. Dieser erhöhte Fahndungsdruck führt dazu, dass Fahrer gefährliche Fahrweisen anwenden und mehr Personen transportieren, als zulässig. Die ersten Ermittlungen beginnen häufig mit der Auswertung von Mobiltelefonen der betroffenen Fahrer und Migranten. Zudem kooperiert die Bundespolizei eng mit ausländischen Sicherheitsbehörden, die auch Telefonüberwachungen durchführen.
Ein Erfolg dieser Zusammenarbeit ließ sich im Fall eines Irakers beobachten, der zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde, nachdem ein geschleustes Mädchen 2022 bei einem Unfall ums Leben kam. Dies zeigt die Dringlichkeit der Maßnahmen gegen die Schleusungskriminalität, die nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch das Traunsteiner Modell zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität unterstützt wird. Dieses Modell, das 2021 eingeführt wurde, fördert die Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft, Bundespolizei und internationalen Behörden.
Schleusungskriminalität im Kontext
Die Problematik der Schleusungskriminalität hat internationale Dimensionen. Menschen fliehen aus ihren Herkunftsländern in der Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen, mehr Bildung und Schutz vor Verfolgung. Die unerlaubte Einreise, die nach dem Aufenthaltsgesetz in Deutschland strafbar ist, wird durch zahlreiche Formen der Unterstützung ermöglicht, darunter Fahrdienste, die Beschaffung falscher Dokumente und die Organisation von Unterkünften.
Die Strafen für Schleusungen variieren je nach Schwere des Vergehens: Dabei reichen die Freiheitsstrafen laut § 96 des Aufenthaltsgesetzes von drei Monaten bis zu zehn Jahren, wobei schwerwiegende Fälle erheblich höher bestraft werden können. Die verschiedenen Modelle der Schleusungen, ob offen oder versteckt, stellen für die Geschleusten erhebliche Risiken dar. Verletzungen, Erstickung oder Dehydration sind nur einige der Gefahren.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben auch Social Media und Messengerdienste an Bedeutung gewonnen, wenn es um die Kontaktaufnahme zwischen Schleusern und Migranten geht. Schleusernetzwerke sind oft heterogen und variieren von informellen Teams bis hin zu gut organisierten Kriminalitätsstrukturen. Die Bekämpfung dieser Kriminalität erfordert daher eine umfassende internationale Zusammenarbeit, koordiniert durch Institutionen wie das Bundeskriminalamt, welches eng mit Partnern wie Europol, Eurojust und Interpol zusammenarbeitet.
Die Herausforderungen der Schleusungskriminalität sind komplex und erfordern ein schnelles Handeln der zuständigen Behörden, um den Risiken, die Migranten eingehen, entgegenzuwirken und gleichzeitig die kriminellen Netzwerke zu zerschlagen. Dies ist nicht nur eine nationale, sondern auch eine globale Aufgabe.