Am Landgericht Kaiserslautern wird derzeit ein Berufungsprozess gegen mehrere Mitarbeiter der Metzgerei Härting geführt. Sie sind wegen Tierquälerei angeklagt, nachdem in rund 80 Fällen Pferde, Rinder und Schweine unsachgemäß geschlachtet worden sein sollen. Der Prozess begann am 24. Januar 2025, und am Mittwoch wurden die Plädoyers von Anklage und Verteidigung gehalten.
Die zentralen Fragen im Verfahren drehen sich um die Betäubung der Tiere. Wurden sie richtig und ausreichend betäubt? In den bisher präsentierten Videoaufnahmen aus dem Schlachthof ist das Vorgehen der Angeklagten dokumentiert, was zu den Ermittlungen führte. Erste Urteile wurden bereits im Sommer gefällt, doch die Angeklagten fordern nun eine Neubewertung der Beweise.
Plädoyers und Beweisführung
Die Verteidigung argumentiert, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht mängelfrei seien. So seien die Videoaufnahmen nicht eindeutig, und die Gutachter würden darüber uneinig sein, was diese zeigten. Sie plädieren auf Freispruch und betonen, dass es sich eher um Ordnungswidrigkeiten als um schwerwiegende Straftaten handele.
Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert Haftstrafen, Geldbußen und Berufsverbote für die vier Angeklagten. Ein Staatsanwalt verwies auf die unterschiedlichen Schlachtungen, die in den Videos und bei Kontrollen dokumentiert sind. Zudem gibt es Hinweise auf einen Defekt am Betäubungsgerät, insbesondere bei den Schweineschlachtungen.
Hintergrund und Konsequenzen
Die Metzgerei Härting stellte 2022 ihren Schlachtbetrieb ein, betreibt jedoch weiterhin drei Filialen in Kaiserslautern, die derzeit umgebaut werden. Produkte sollen in Zukunft über Automaten verkauft werden. Die Familie des Geschäftsführers sieht sich seit Bekanntwerden der Vorwürfe mit Anfeindungen konfrontiert.
Der Tierschutz ist in Deutschland ein wichtiges Thema, das durch Verhütung und Bekämpfung von Tierquaälerei vorangetrieben werden sollte. Schulprogramme, öffentliche Kampagnen und das Engagement der Gesellschaft zur Förderung von Empathie sind entscheidend für die Verhinderung von Tiermisshandlung. Die laufenden Verfahren wie der gegen die Mitarbeiter der Metzgerei Härting sind Teil eines größeren Efforts, Verstöße gegen Tierschutzgesetze zu ahnden und einheitliche Standards zu etablieren, die dem Wohl der Tiere dienen.