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Glyphosat-Verordnung: Bundesagrarminister Özdemirs strengere Regeln in Deutschland fixiert

Die Verwendung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat bleibt in Europa erlaubt, jedoch wurden in Deutschland strengere Vorschriften für dessen Anwendung festgelegt. Diese neuen Regeln wurden nun endgültig bestätigt.

Gemäß der Verordnung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, sind bestimmte Anwendungen von Glyphosat in Deutschland weiterhin verboten. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz in Haus- und Kleingärten sowie in Wasserschutzgebieten. Zudem bleibt die Verwendung auf Äckern vor und nach der Aussaat sowie flächige Behandlungen auf Wiesen untersagt. Diese Regulierungen wurden nicht durch eine Empfehlung des Agrarausschusses im Bundesrat geändert.

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Die Begründung für die strengen Vorschriften liegt in der Notwendigkeit, sensible Lebensräume und natürliche Ressourcen zu schützen. Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass Glyphosat nicht in Gebieten eingesetzt wird, in denen die Umwelt besonders sensibel ist oder zusätzlichen Schutz benötigt.

Die vorherige vorläufige Verordnung, die ein nationales Glyphosat-Verbot zum 1. Januar 2024 aufhob, wurde durch die aktuelle Regelung ersetzt. Die EU-Kommission hat die Zulassung des Herbizids um weitere zehn Jahre bis 2033 verlängert, da keine eindeutige Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für oder gegen eine Verlängerung gestimmt hat. Deutschland hat sich in dieser Abstimmung enthalten.

Die Diskussionen über die potenzielle Krebsrisiken von Glyphosat sowie die möglichen Umweltauswirkungen des Herbizids sind weiterhin aktuell. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat kürzlich festgestellt, dass keine inakzeptablen Risiken bestehen, jedoch auf Lücken in den verfügbaren Daten hingewiesen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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