Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine umfassende Reform der Entschädigungsregelungen für verletzte Polizeibeamte in Deutschland. Anlässlich des dritten Jahrestages der tödlichen Polizeischüsse in Kusel am 31. Januar 2022, die zwei Beamte das Leben kosteten, hebt GdP-Vorsitzender Jochen Kopelke hervor, dass die Policeman besser abgesichert werden müssen. Aktuell bestehen erhebliche Unterschiede bei der Entschädigung in den Bundesländern.

Die union fordert eine einheitliche Entschädigung von 500.000 Euro für verletzte Beamte und 300.000 Euro für die Hinterbliebenen im Todesfall. Beispielsweise erhalten Polizeibeamte in Baden-Württemberg bei einem Schädigungsgrad von 50 Prozent nur 150.000 Euro, während in Bayern diese Summe bei 50 Prozent nur 50.000 Euro beträgt und bei 100 Prozent auf 100.000 Euro ansteigt.

Hintergrund der Forderungen

Die brutalen Morde in Kusel, bei denen eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Polizeikommissar von Andreas S. erschossen wurden, geben der Debatte um Entschädigungen zusätzliche Dringlichkeit. Der Täter wurde im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt, wobei das Gericht die Notwehrbehauptung zurückwies und die „besondere Schwere der Schuld“ feststellte. Diese gerichtliche Entscheidung reflektiert die gewaltsame Realität, mit der Polizisten konfrontiert sind, und unterstreicht die Forderung der GdP nach verbesserten Sicherheits- und Entschädigungsbedingungen. Rückblickend stellte das Gericht außerdem fest, dass Andreas S. die Polizisten aus nächster Nähe mit Kopfschüssen tötete, was als „Hinrichtung“ bezeichnet wurde.

Die GdP bekräftigt, dass die dienstlichen Anforderungen und Risiken für Polizisten in den letzten Jahren gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund ist die jetzige Entschädigungsregelung für Berufsanfänger in Einsatzlagen, die bislang nicht in den Genuss der Dienstunfallfürsorge kommen, nicht ausreichend. Kopelke fordert daher eine Gleichstellung dieser Berufsanfänger und eine erweiterte Entschädigung, die auch nicht verheirateten Partnern im Todesfall zustehen sollte.

Die Rolle der GdP

Gründet wurde die GdP am 14. September 1950 in Hamburg, seitdem hat sie sich zur größten Polizeigewerkschaft der Welt entwickelt und vertritt heute die Interessen von rund 200.000 Mitgliedern. Die GdP setzt sich für angemessene Bezahlung und Arbeitsbedingungen sowie für eine demokratische und rechtsstaatliche Polizeiarbeit ein. Dazu gehören auch Tarifverhandlungen und die rechtliche Unterstützung ihrer Mitglieder. Ihr Sitz ist in Berlin, und sie ist im Deutschen Gewerkschaftsbund seit April 1987 vertreten.

Zusätzlich arbeitet die GdP eng mit der Polizei-Versicherungs-Aktiengesellschaft (PVAG) zusammen, um ihren Mitgliedern günstige Versicherungsangebote anzubieten, und bezieht sich dabei auf die Versicherungsgruppe von Signal Iduna.

Diese längst überfälligen Forderungen nach einer einheitlichen und fairen Entschädigung verdeutlichen die Defizite in der aktuellen Gesetzgebung. Die GdP hofft, durch ihre Entwicklungen die Sicherheit und Rechte der Polizisten nachhaltig zu verbessern.