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Gesichtserkennung zur Terrorismusbekämpfung: Grüne zeigen Bedenken

Grünen-Politiker in Berlin zeigen sich skeptisch gegenüber den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Gesichtserkennungs-Software zur Terrorismusbekämpfung einzuführen, da sie verfassungsmäßige Bedenken hinsichtlich der biometrischen Überwachung im öffentlichen Raum haben.

Die Diskussion über den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Deutschland hat an Schärfe zugenommen, seit die Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität erörtert. Kritische Stimmen, insbesondere von den Grünen, äußern Bedenken hinsichtlich der grundlegenden Datenschutzrechte.

Zweifel an der Datenschutzkonformität

Konstantin von Notz, der Vize-Vorsitzende der Grünen im Bundestag, hat betont, dass während das Ziel, Terrorismus zu bekämpfen, geteilt werde, Fragen zur rechtlichen Sicherheit angesprochen werden müssen. «Der Koalitionsvertrag sieht bewusst keine biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum vor», so von Notz. Dies wirft die grundsätzliche Frage auf, wie weit der Staat im Kampf gegen Terrorismus und andere Verbrechen in die Privatsphäre von Bürgern eingreifen darf.

Gesetzentwurf der Bundesinnenministerin

Mit dem neu vorgelegten Gesetzentwurf von Nancy Faeser (SPD) sollen das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei dazu berechtigt werden, diese Technologie einzusetzen. Ziel ist es, Beweise aus sozialen Netzwerken und Internet-Videos abzugleichen, um Hinweise auf Verbrecher wie Mitglieder des Islamischen Staates zu erhalten. Diese Methode könnte die Beweisaufnahme in Ermittlungen erheblich beschleunigen und erleichtern.

Hintergründe und Forderungen der Ermittlungsbehörden

Die Diskussion um den Einsatz von Gesichtserkennung ist nicht neu. Polizei und Ermittlungsbehörden arbeiten bereits seit einiger Zeit auf eine Genehmigung hin. Die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Thema erneut ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Ein kanadischer Journalist konnte mit einem Gesichtserkennungsprogramm zuvor Online-Bilder von Klette und ihren Auftritten in Berlin ausfindig machen.

Die gesetzlichen Hürden

Trotz des Vorhabens muss der Gesetzentwurf zunächst noch durch das Kabinett und den Bundestag genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann. Das Ministerium hat klargestellt, dass eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, wie sie durch Videoüberwachung an Bahnhöfen durchgeführt werden könnte, nicht Bestandteil des aktuellen Plans ist.

Bedenken hinsichtlich der breiten Datensammlung

Marcel Emmerich, Obmann der Grünen-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, fand klare Worte zur Genehmigung des Gesetzentwurfs. «Wir müssen darauf achten, dass die sensiblen Daten unschuldiger Bürger nicht in großem Stil durch KI-Systeme erfasst und verarbeitet werden», sagte er. Dabei wird deutlich, dass es nicht nur um einen einzelnen Gesetzentwurf geht, sondern um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Sicherheit und Datenschutz in einer digitalen Gesellschaft.

Die Debatte um Gesichtserkennung wirft auch breitere Fragen zur Privatsphäre und den Rechten von Individuen auf. Experten warnen davor, dass ein unkritischer Umgang mit solchen Technologien zu einem ständigen Überwachungsdruck in der Gesellschaft führen könnte. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und den Rechten der Bürger bleibt daher ein zentrales Thema in den kommenden politischen Auseinandersetzungen.

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