DeutschlandKölnMünsterPolitik

Gerichtsurteil: WDR hat recht – BSW zu unbedeutend für ARD-„Wahlarena“

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Spitzenkandidat für die Europawahl der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden muss. Der Eilantrag des BSW gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) wurde abgelehnt. Dabei berief sich das Gericht auf die Rundfunkfreiheit, die dem WDR das Recht einräumt, die Diskussionsteilnehmer selbst zu bestimmen.

Die ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ soll kurz vor der Europawahl stattfinden und Vertreter verschiedener Parteien wie SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und Linke einladen. Das Konzept sieht vor, dass nur Parteien teilnehmen dürfen, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind und in Deutschland eine gewisse Relevanz besitzen. Das BSW argumentierte gegen seine Nichtberücksichtigung mit seinen guten Chancen, als fünftstärkste Kraft aus Deutschland ins Europaparlament gewählt zu werden.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten des WDR und betonte, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten die Bedeutung von Parteien vor Wahlen berücksichtigen müssen. Es stellte fest, dass das BSW in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit habe, die Wähler zu erreichen. Der Beschluss kann beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster angefochten werden. Fabio de Masi, ein ehemaliger Linken-Politiker, ist der Spitzenkandidat des BSW für die Europawahl.

Köln News Telegram-Kanal

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"