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Gerichtsprozess gegen AfD-Landeschef Höcke: Vertagung auf Mittwoch

Björn Höcke – Ein Politiker zwischen Kontroversen und Rechtfertigung

Der zweite Gerichtsprozess gegen den AfD-Landeschef Thüringens, Björn Höcke, in Halle (Saale) sorgt erneut für Diskussionen und Aufsehen. Am Montag wurde die Verhandlung nach einem ganzen Tag vertagt und soll nun am Mittwoch fortgesetzt werden. Der Prozess bezieht sich darauf, dass Höcke den Ausspruch „Alles für Deutschland“ während einer AfD-Veranstaltung in Gera verwendet hat. Dieser Slogan, der mit der NS-Zeit in Verbindung gebracht wird, führte bereits zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro in einem vorherigen Verfahren in Merseburg.

Während die Verteidigung die Zuständigkeit des Gerichts in Frage stellte und die Einstellung des Verfahrens forderte, entschied das Gericht nach mehreren Unterbrechungen dagegen. Der Vorsitzende Richter begründete dies damit, dass bisher keine Fehler oder Verfahrenshindernisse vorlägen. Höcke beteuerte währenddessen seine Unschuld. Ein kontroverser Moment entstand, als Höcke sich weigerte in den Saal zu kommen, solange Medienvertreter anwesend waren, jedoch später doch Aufnahmen des Angeklagten ermöglicht wurden.

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Im Verlauf des Tages wurde ein Video der Veranstaltung in Gera in voller Länge vorgeführt. Der Prozess, der diesmal nur zwei Verhandlungstage umfasst im Gegensatz zu den vier Tagen des vorherigen Verfahrens, könnte am Mittwoch mit einem Urteil abgeschlossen werden. Die Thematik wird jedoch weiterhin für Schlagzeilen und Diskussionen sorgen, da die erste Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist und Höckes Verteidiger in Berufung gegangen sind.

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