Das Verwaltungsgericht in Berlin hat am 21. Februar 2025 die Abrissarbeiten im „Kulturhof Kolonie 10“ im Stadtteil Wedding gestoppt. Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Eilverfahrens getroffen und soll den Schutz der heimischen Vogelpopulation, insbesondere der Haussperlinge, gewährleisten. Der Grundstückseigentümer plant den Bau eines Wohnheims für Studierende, doch die laufenden Arbeiten gefährden die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Vögel, die dort nisten. Naturschützer hatten erfolgreich einen Eilantrag gegen den Abriss gestellt, der sich gegen die Entfernung von Remisen sowie einem Trakt mit Garagen und Werkstätten richtete, welche teils mit Efeu bewachsen sind und durch Ligusterhecken begrünte Außenbereiche aufweisen.
Die Abrissarbeiten, die Anfang Januar 2025 begonnen hatten, hatten bereits auf Widerstand in der Nachbarschaft gestoßen. In den Remisen fanden zuvor Kulturveranstaltungen statt, was den sozialen Wert der Gebäude unterstreicht. Die Nachbarschaft hat Bedenken bezüglich des geplanten Projekts geäußert. Der Münchner Immobilieninvestor Romeo Uhlmann, der das Grundstück erworben hat, wollte ursprünglich Mikroapartments errichten. Für seine Pläne stellte er mehrere Abrissanträge, die jedoch aufgrund von Naturschutzgutachten vom Bezirksamt Mitte abgelehnt wurden, wie Tagesspiegel berichtet.
Naturschutz als Grundlage der Entscheidung
Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass kein verbindliches Ausgleichskonzept vorliege, um mögliche Verstöße gegen den Artenschutz zu kompensieren. Die drohenden Auswirkungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen machten eine Fortsetzung der Abrissarbeiten unzulässig, da sie unmittelbar die Fortpflanzung der Vögel gefährden könnten. Diese rechtlichen Überlegungen sind nicht nur auf diesen Fall beschränkt, sondern spiegeln eine zunehmende Sensibilisierung für den Naturschutz auch in städtischen Entwicklungsvorhaben wider, wie auch IWU anmerkt.
In Deutschland wird ein rückläufiger Trend der Spatzenpopulation zum Teil durch den Verlust von Nistmöglichkeiten verursacht. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle schaffen, wie auch beim Abriss von Gebäudeteilen des Jahn-Sportparks bekannt wurde, wo ebenfalls der Schutz der Haussperlinge im Vordergrund stand. Der erfolgreiche Eilantrag war somit nicht nur ein Sieg für die Naturschützer, sondern auch ein starkes Signal für den Rückhalt in der Bevölkerung für den ökologischen Erhalt urbaner Lebensräume.