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Gericht bestätigt: ‚Böhmermann-Honig‘ des sächsischen Imkers ist zulässige Satire

Gerichtliche Entscheidung gegen Böhmermann

Im Streit zwischen dem bekannten ZDF-Moderator Jan Böhmermann und dem sächsischen Imker Rico Heinzig hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein abschließendes Urteil gefällt. Die Berufung von Böhmermann wurde abgewiesen, und somit bleibt die vorherige Entscheidung des Landgerichts Dresden bestehen. Laut Gericht stellt der sogenannte „Böhmermann-Honig“ zulässige Satire dar.

Hintergründe des Streits

Der Streit entfachte nach einem Fernsehbeitrag in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ am 3. November 2023. In dieser Episode kritisierte Böhmermann Unternehmen, die Bienenpatenschaften als grünes Marketing verkaufen und dies irreführend als Nachhaltigkeitsengagement darstellen – ein Phänomen, das er als „Beewashing“ bezeichnete. Zu den betroffenen Unternehmen zählte auch die Bioimkerei „My Honey“ von Rico Heinzig aus Meißen, die zuvor nicht über ihre Nennung im Beitrag informiert worden war.

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Reaktion des Imkers

Kurz nach der Ausstrahlung produzierte Heinzig den „Böhmermann-Honig“ als Marketingaktion. Der Honig wurde mit einem Bild von Böhmermann und dessen Namen beworben und sowohl online als auch in Supermärkten verkauft. Böhmermann sah darin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und klagte vor dem Dresdner Landgericht – jedoch ohne Erfolg.

Begründung des OLG Dresden

Das OLG Dresden entschied nun endgültig, dass die Satire zulässig sei. Das Gericht erklärte, dass die Verwendung von Böhmermanns Bild und Namen eine satirische Auseinandersetzung darstelle, die vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Laut Vorsitzendem Richter Markus Schlüter habe Heinzig nicht nur den Werbewert von Böhmermann genutzt, sondern auch ein öffentliches Interesse befriedigt, indem er eine Diskussion über „Beewashing“ und die Grenzen von Werbung und Satire angeregt habe.

Reaktion der Beteiligten

Weder Böhmermann noch sein Anwalt erschienen zur Entscheidung. Heinzig hingegen zeigte sich zufrieden und will den Honig wieder in seinen Online-Shop aufnehmen. Er bot Böhmermann an, das Kriegsbeil zu begraben und lud ihn erneut ein, seine Imkerei zu besuchen. Heinzig betonte zudem, dass er kein Streitlustiger sei und die Angelegenheit friedlich klären möchte.

Keine weiteren Rechtsmittel

Da es sich um eine Entscheidung im Eilverfahren handelt, sind keine weiteren Rechtsmittel möglich. Böhmermann hat jedoch die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anzustrengen. Sollte es dazu kommen, könnte er auch das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.

Lebt in Mühlheim und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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