Am 8. Januar 2025 zieht die hessische Landesregierung eine positive Bilanz des im vergangenen Jahr eingeführten Verbots von Gendersonderzeichen an Schulen. Ministerpräsident Boris Rhein hatte im März 2024 eine Dienstanweisung erlassen, die das Gendern mit Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen untersagt. Die schwarz-rote Koalition in Hessen begründet diese Maßnahme mit dem Ziel, die Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten zu gewährleisten, insbesondere für Lernende, die noch nicht sicher im Deutschen sind. Lehrkräfte sind zudem aufgefordert, fehlerfreies Deutsch zu vermitteln, da Genderschreibweisen in Prüfungen als Rechtschreibfehler gewertet werden. Auch die Schulprüfungen wurden bereits von diesem Verbot betroffen, wodurch spezielle Genderschreibweisen mit Punktabzügen geahndet werden. op-online berichtet.

Das Verbot ist Teil eines größeren Rahmenwerks im Koalitionsvertrag, das vor allem in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen Anwendung findet. Dabei hebt das Bildungsministerium hervor, dass die Regelungen bereits vor einem Jahr angekündigt wurden. Während die hessische Landesregierung erklärte, dass keine negativen Rückmeldungen zu dem Genderverbot von Schülern, Lehrkräften oder Eltern eingegangen seien, äußern Bildungsgewerkschaften wie die GEW und der VBE Kritik und sehen in den Gendersonderzeichen einen notwendigen Ausdruck von Geschlechtergerechtigkeit. ZDF berichtet.

Reaktionen auf das Verbot

Die Reaktionen auf das Genderverbot sind durchaus gemischt. Schülerinnen und Schüler wie Ben Hirsing zeigen gemischte Gefühle zu dem Thema. Während einige das Verbot als unnötig ansehen, kritisieren Lehrkräfte wie Susanne Kühnhold den Zeitpunkt der Umsetzung. Kultusminister Armin Schwarz (CDU) hingegen sieht in dem Verbot keine Gängelung, sondern beruft sich auf die Richtlinien des Rates für deutsche Rechtschreibung, der in seiner Stellungnahme erklärt, dass die Bewertungspraxis Schulpolitik obliegt.ZDF führt weiter aus.

Die Diskussion über geschlechtergerechte Sprache wird in Deutschland seit den 1970er Jahren geführt, als Bewegungen erstmals die männerzentrierte Sprachverwendung kritisierten und eine Sichtbarkeit von Frauen in der Sprache forderten. Verschiedene Möglichkeiten zur geschlechtergerechten Sprache wurden erarbeitet, darunter Paarformen, Sparschreibungen und kreative Lösungen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) sieht nach wie vor eine Notwendigkeit für sprachliche Gleichberechtigung und befürwortet beispielsweise Doppelnennung und geschlechtsneutrale Ausdrücke. GfdS argumentiert, dass trotz bestehender grammatikalischer Herausforderungen eine gerechte Sprache für alle Geschlechter erforderlich ist.

Insgesamt ist das Genderverbot in Hessen ein Beispiel für die aktuellen Spannungen und Debatten um gendergerechte Sprache in Bildungseinrichtungen. Die Landesregierung betont weiterhin die Wichtigkeit der Verständlichkeit, während Kritiker auf die Notwendigkeit der sprachlichen Gleichbehandlung hinweisen. Die Diskussion um die richtige Form der geschlechtergerechten Kommunikation bleibt daher ein lebendiges und umstrittenes Thema in der Gesellschaft.