Die Gema hat beim Landgericht München I Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht, das sich auf KI-generierte Musik spezialisiert hat. Der Vorwurf ist klar: Suno verarbeitet geschützte Aufnahmen bekannte Songs, ohne die entsprechenden Vergütungen an die Künstler zu leisten. Laut der Gema weisen die von Suno erzeugten Musikstücke eine bemerkenswerte Ähnlichkeit zu weltbekannten Werken auf, darunter Titel wie „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“ und „Cheri Cheri Lady“.
Gema-Chef Tobias Holzmüller äußerte seine Besorgnis über die Praktiken von Unternehmen wie Suno, die Werke ohne Zustimmung der Urheber nutzen und von deren Schöpfungen finanziell profitieren. Er betont die Notwendigkeit eines fairen Umgangs mit den Rechten der Urheber. Zudem gehe von der KI-generierten Musik eine erhebliche Konkurrenz zu konventionell geschaffenen Werken aus, die die wirtschaftliche Grundlage für viele Künstler gefährde.
Die Rolle der Gema
Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern und mehr als zwei Millionen Rechteinhabern weltweit. Die Organisation hat bereits im November 2024 eine ähnliche Klage gegen OpenAI eingereicht, bei der der Vorwurf besteht, dass diese geschützte Songtexte ohne Lizenzierung verwendet hat. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Strategie, um sicherzustellen, dass KI-Anbieter Lizenzen einholen und sich an faire Grundregeln halten.
Die Herausforderung für die Gema und die gesamte Musikindustrie ist nicht nur die monetäre Vergütung. Es geht auch um die Erhaltung der kulturellen Identität von Musik und den Schutz geistigen Eigentums. Holzmüller hebt die Wichtigkeit partnerschaftlicher Lösungen hervor, um mit den Herausforderungen der KI-Technologien umzugehen, und fordert zugleich klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Urheberrecht und KI
Die zunehmende Verwendung von KI in der Musikproduktion wirft zudem komplexe Urheberrechtsfragen auf. Laut Board of Music sind Musikwerke, sowohl in Komposition als auch in Text, urheberrechtlich geschützt. KI-generierte Musik wird oft als Variation bestehender Werke angesehen, was zu Unklarheiten in der Urheberschaft führen kann. Diese rechtlichen Grauzonen könnten die Veröffentlichung und Verbreitung von KI-generierter Musik komplizieren.
Einen weiteren Aspekt der aktuellen Diskussion stellt die Frage nach den Schutzmöglichkeiten für KI-generierte Kunstwerke dar. Eine US-Bezirksrichterin entschied beispielsweise, dass solche Werke nicht unter den bestehenden Urheberrechtsschutz fallen. Diese rechtlichen Unsicherheiten könnten Auswirkungen auf die Musikindustrie haben, besonders bei der Entlohnung von Komponisten und Musikern.
Insgesamt zeigt der Fall Suno eindrücklich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI in der Musik dringend überdacht werden müssen, um sowohl die Rechte der Künstler zu schützen als auch die Innovationskraft der Technologie nicht zu bremsen. Die Gema bewegt sich daher in einem Spannungsfeld zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Förderung neuer Technologien.
Die Entwicklungen rund um die Klage gegen Suno und die generelle Debatte über KI in der Musikproduktion werden mit Spannung verfolgt. Die Gema und andere ähnliche Institutionen stehen vor der Herausforderung, geeignete Lösungen zu finden, die sowohl den Künsten als auch den Künstlern gerecht werden.
Erfahren Sie mehr über die Hintergründe der Klage und die Position der Gema in den Artikeln von ln-online und Zeit.