Ab dem 1. Februar 2024 treten erhebliche Gehaltserhöhungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst eines deutschen Bundeslandes in Kraft. Diese Erhöhung beträgt 5,5 Prozent, mit einem Mindestbetrag von 140 Euro. Betroffen sind etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland. Die erste Auszahlung des erhöhten Gehalts erfolgt bereits Ende Februar 2024, was für viele Arbeitnehmer eine spürbare finanzielle Entlastung darstellt. Die Beschäftigten profitieren zudem von gut verhandelten Tarifverträgen, die zusätzliche Vorteile wie die Jahressonderzahlung, sprich Weihnachtsgeld, umfassen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen erhalten Azubis einen finanziellen Schub von 50 Euro pro Monat, wobei sich die Erhöhung in Hessen auf mindestens 200 Euro pro Monat beläuft. Im Vorfeld der Gehaltserhöhung hatten die Beschäftigten bereits eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten. Ein weiterer Sockelbetrag von 200 Euro wurde zuletzt am 1. November 2024 gezahlt.
Tarifergebnisse und weitere Anträge
Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder für 2024 ist ein wichtiger Schritt, der auf den Tarifabschluss für Bund und Kommunen im April 2023 aufbaut. Die Kernpunkte des Tarifergebnisses beinhalten eine einmalige Zahlung von 1.800 Euro netto im Dezember 2023 sowie monatliche Zahlungen von 120 Euro netto, die von Januar bis Oktober 2024 ausgezahlt werden. Auch für Dual Studierende und Praktikanten gibt es finanzielle Ausgleiche: 1.000 Euro im Dezember 2023 und monatliche Zahlungen von 50 Euro von Januar bis Oktober 2024.
Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 25 Monate und endet am 31. Oktober 2025. Die durchschnittliche Gehaltserhöhung über diesen Zeitraum wird auf mehr als 11 Prozent geschätzt. Gewerkschaften fordern weiterhin eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 200 Euro sowie die unbefristete Übernahme von Auszubildenden, die eine Abschlussnote von 3 oder besser erworben haben.
Aktuelle und zukünftige Tarifverhandlungen
Ein bedeutendes Merkmal der laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst ist die sich zuspitzende Situation in den kommenden Monaten. Im Januar 2025 beginnen die Verhandlungen für den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), der rund 2,3 Millionen Angestellte betrifft. Noch vor der ersten Runde erschien die Gewerkschaft ver.di optimistisch, während Arbeitgeber vor den finanziellen Herausforderungen warnten. Die Forderungen seitens der Gewerkschaften umfassen unter anderem eine Entgeltsteigerung von 8 Prozent oder mindestens 350 Euro monatlich sowie höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten.
Am 24. Januar 2025 fand bereits die erste Verhandlungsrunde statt, jedoch ohne greifbares Ergebnis, sodass die Gespräche vertagt wurden. Die nächste Verhandlungsrunde wird für den 17. und 18. Februar 2025 in Potsdam angesetzt. Die Verhandlungen werden mit Spannung verfolgt, da die Prognosen auf anspruchsvolle Diskussionen hinweisen. Die Kommunalen Arbeitgeber (VKA) kritisieren die Forderungen als unrealistisch angesichts der angespannten finanziellen Rahmenbedingungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwicklungen im öffentlichen Dienst sich in naher Zukunft als entscheidend für die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten erweisen könnten, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen des Personalmangels und die zunehmende Bürokratie.