Am 24. Februar 2025 hat die Bundestagswahl in Deutschland stattgefunden, bei der bemerkenswerte Ergebnisse und Veränderungen im politischen System sichtbar wurden. Andreas Galau, Politiker der AfD, konnte im Wahlkreis Oberhavel-Havelland II einen Sieg verzeichnen, jedoch mangelt es ihm an einem Direktmandat für den Bundestag. Dies ist eine unmittelbare Folge der Tatsache, dass die AfD nicht genügend Zweitstimmen im Land erhalten hat, um die gewonnenen Wahlkreise zu decken. Laut den offiziellen Angaben der Bundeswahlleiterin werden insgesamt 21 Abgeordnete aus Brandenburg in den neuen Bundestag einziehen, während der Wahlkreis von Galau unbesetzt bleibt.
Die Entwicklung in Brandenburg zeigt sich besonders drastisch: Galau erzielte lediglich 30,8 Prozent, was das schwächste Ergebnis unter den Wahlkreissiegern der AfD darstellt. Von insgesamt zehn Wahlkreissiegern in Brandenburg erhalten neun ein Direktmandat. Hierzu zählen acht Abgeordnete der AfD sowie der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz. Der Bundestag wird nach dieser Wahl aus 630 Abgeordneten bestehen, wobei die Anzahl der erfolgreich gewählten Direktkandidaten direkt an die Zweitstimmenergebnisse gebunden ist.
Neues Wahlrecht und dessen Auswirkungen
Mit dem neuen Wahlrecht, das im Juni 2023 in Kraft trat, wurde das Ziel verfolgt, den Bundestag zu verkleinern und eine Vorhersehbarkeit seiner Größe zu schaffen. Das gesetzlich festgelegte Ziel umfasst nun 630 Abgeordnete, während zuvor 598 Sitze vorgesehen waren. Diese Reform war notwendig, da die tatsächliche Anzahl der Sitze nach der Wahl 2021 auf 736 gestiegen war. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299. Wähler besitzen weiterhin zwei Stimmen: die Erststimme für einen Wahlkreisbewerber und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die proportionale Zusammensetzung des Bundestags beruht ausschließlich auf den Zweitstimmen.
Ein zentrales Element der Reform ist der Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate. Zukünftig erhalten Parteiunabhängige Wahlkreisbewerber einen Sitz direkt durch relative Mehrheit der Erststimmen. Um jedoch eine Vertretung im Bundestag zu erhalten, müssen Parteien bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erzielen. Diese Fünf-Prozent-Hürde bleibt, obgleich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Urteil vom 30. Juli 2024 entschied, dass diese als verfassungswidrig eingestufte Sperrklausel teilweise reformiert werden muss.
Brandenburg in der bundesweiten Wahlstatistik
Insgesamt entfielen in Brandenburg 32,5 Prozent der Zweitstimmen auf die AfD, gefolgt von der CDU mit 18,1 Prozent, der SPD mit 14,8 Prozent, der Linken mit 10,7 Prozent und den Grünen mit 6,6 Prozent. Im bundesweiten Vergleich wurden 23 Wahlkreissieger festgestellt, die keinen Sitz im Bundestag erhielten, darunter vier Abgeordnete der AfD sowie Vertreter der SPD, CDU und CSU. Während es in Berlin keinen solchen Fall gab, zeigt der Fall von Andreas Galau, wie die neue Regelung die politische Landschaft transformiert und die Herausforderungen hinsichtlich der Repräsentation im Bundestag verschärft.
Die Reform zielt darauf ab, die Probleme eines übergroßen Parlaments zu adressieren, das weltweit das größte frei gewählte Parlament darstellt. Verdichtete politische Strukturen und geringere Kosten sind ebenso Teil der Überlegungen hinter dieser Reform. Die geplante Neugestaltung des Bundestags wird auch in Zukunft bedeutende Auswirkungen auf das politische Gewicht der Parteien und die Repräsentation der Wähler haben.
Für die Zukunft bleibt zu beobachten, wie die Parteien auf die veränderten Voraussetzungen reagieren werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die neue Wahlrechtslage effektiv umzusetzen, ganz im Sinne der Grundsätze der Demokratie und Repräsentation in Deutschland.