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Früher in Rente: Möglichkeiten für Menschen mit chronischen Krankheiten

Früher in Rente gehen: Diese Krankheiten werden anerkannt

Chronische Krankheiten können einen erheblichen Einfluss auf den Zeitpunkt des Renteneintritts haben. In Deutschland gibt es spezielle Regelungen, die es Personen mit chronischen Erkrankungen ermöglichen, bis zu zwei Jahre früher in Rente zu gehen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. Dies betrifft insbesondere Menschen mit einer schweren Behinderung, von denen es laut dem Statistischen Bundesamt etwa 7,8 Millionen in Deutschland gibt.

Um vorzeitig in Rente gehen zu können, müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Mindestanzahl von 35 Beitragsjahren in die Rentenversicherung, ein bestimmtes Alter sowie eine festgestellte schwere Behinderung. Letztere wird anhand des Grades der Behinderung (GdB) bestimmt, wobei Personen mit einem GdB von mindestens 50 als schwerbehindert gelten. Dieser Grad wird von einem Arzt festgestellt und ist Voraussetzung für den frühzeitigen Renteneintritt.

Zu den Krankheiten, die als chronisch anerkannt werden und es somit ermöglichen, früher in Rente zu gehen, zählen unter anderem Asthma, Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rückenleiden, Multiple Sklerose, Parkinson, Krebs, Migräne, Depressionen, Angststörungen und die Folgen eines Schlaganfalls. Personen, die eine dieser Erkrankungen haben und dadurch in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, können unter bestimmten Bedingungen einen vorzeitigen Rentenantrag stellen.

Für diejenigen, die nicht die Voraussetzungen für einen frühzeitigen Renteneintritt erfüllen, besteht die Möglichkeit, trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin zu arbeiten und gegebenenfalls Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese dient als Einkommensersatz, wenn das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht ist. Alternativ können Versicherte auch länger arbeiten und dadurch einen höheren Rentenanspruch erwerben, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

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