Der 22. Februar 2025 markiert drei Jahre nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. In Brandenburg äußern sich viele der geflüchteten Menschen unsicher und skeptisch gegenüber den laufenden Friedensberatungen. Während einige Flüchtlinge Hoffnung auf eine Rückkehr in die Ukraine haben, ziehen es andere vor, in Deutschland zu bleiben. Dies ist ein Spiegelbild der widersprüchlichen Gefühle, die in der ukrainischen Diaspora vorherrschen. Tagesspiegel berichtet von bevorstehenden Kundgebungen für den Frieden, die am kommenden Montag in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus geplant sind.

Die USA und Russland haben Gespräche über ein Ende des Ukraine-Kriegs geführt, wobei wichtige Akteure, wie ukrainische Vertreter und ihre europäischen Unterstützer, nicht anwesend waren. Dies wirft Bedenken auf, dass die Ukraine möglicherweise zu schmerzhaften Zugeständnissen gezwungen werden könnte. Alona Konrad, Vorsitzende des Vereins „Push UA“, äußert sowohl Hoffnung als auch Kritik an diesen Entwicklungen, insbesondere da Präsident Selenskyj nicht an den Gesprächen teilgenommen hat. Laut Konrad ist etwa die Hälfte der Geflüchteten in Deutschland dazu bereit, in die Ukraine zurückzukehren, während andere sich gut integriert haben oder in der Ukraine alles verloren haben.

Unterstützung und Integration der Geflüchteten

Der Verein „Push UA“, der 2023 in Potsdam gegründet wurde, hat sich auf die Integration von Ukrainern spezialisiert und leistet fortwährende Unterstützung. Gleichzeitig wird die humanitäre Hilfe durch Hilfstransporte fortgesetzt, mit einem geplanten Einsatz aus Cottbus nach Charkiw für Mitte März, der einen Rettungswagen und medizinische Ausrüstung umfasst. Charkiw und Odessa gehören zu den am stärksten angegriffenen Städten.

Nach dem Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 haben viele geflüchtete Ukrainer temporäre Unterkünfte in Brandenburg gesucht. Bis Ende Januar 2025 waren dort 22.852 Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz registriert. Dennoch bleibt unklar, wie viele Ukrainer in den Brandenburger Kommunen vorläufig untergebracht sind, da keine spezifischen Daten nach Aufenthaltsstatus oder Herkunft erhoben werden.

Rechtslage und Aufenthaltsschutz

Wie die Mik berichtet, hat der Rat der Europäischen Union am 25. Juni 2024 den vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies betrifft alle ukrainischen Staatsangehörigen sowie bestimmte nicht-ukrainische Staatsangehörige, die zu Beginn des Krieges in der Ukraine lebten. Die Regelungen für nicht-ukrainische Staatsangehörige sind jedoch stark eingeschränkt.

Der Aufenthaltstitel, der ukrainischen Staatsangehörigen am 1. Februar 2025 ausgestellt wurde, gilt automatisch bis zum 4. März 2026 fort, ohne dass eine neue Ausstellung erforderlich ist. Für diejenigen, deren Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG nicht zu den genannten Gruppen gehören, endet die Gültigkeit am 4. März 2025. Es wird empfohlen, dass betroffene Personen die Angebote der Ausländerbehörden und Migrationsberatungsstellen wahrnehmen, um einen unerlaubten Aufenthalt zu vermeiden.

Zusätzlich wird auch auf die Situation nicht-ukrainischer Drittstaatsangehöriger hingewiesen. Diese müssen sich beeilen, Alternativen für eine Bleibeperspektive zu finden, da viele von ihnen ab dem 5. März 2025 keine Aufenthaltserlaubnis mehr erhalten werden. Die Asyl.net weist darauf hin, dass der Beschluss über den vorübergehenden Schutz, der am 4. März 2022 in Kraft trat, auf der EU-Richtlinie 2001/55/EG basiert und bislang noch nie angewendet wurde.