Am Sonntagabend, den 24. Februar 2025, ereignete sich in einem Regionalexpress von München nach Freising ein Vorfall sexueller Belästigung. Ein 50-jähriger Mann soll eine 29-jährige Frau im Zug belästigt haben, indem er sie an ihrem Gesäß berührte. Die Frau, eine tunesische Staatsbürgerin, meldete den Vorfall ihrem Freund, einem 38-jährigen Deutschen, der daraufhin den Verdächtigen zur Rede stellte. Die Situation eskalierte, als der 50-Jährige den Freund mit zwei Flaschen bedrohte, was von zwei Zeuginnen beobachtet wurde.
Die Bundespolizei wurde in Freising alarmiert und traf auf die 29-Jährige. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Verdächtigen ergab 0,0 Promille. Die Polizei forderte die Aufzeichnungen der Videokameras im Zug an, um den Vorfall aufzuklären. Momentan ermittelt die Bundespolizei wegen sexueller Belästigung und Bedrohung. Nach Abschluss der Maßnahmen konnten alle Beteiligten ihren Weg fortsetzen, jedoch bleibt die Situation für die Betroffene belastend.
Gesellschaftliche Relevanz sexueller Belästigung
Dieser Vorfall macht auf ein brisantes gesellschaftliches Thema aufmerksam. Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums haben 44% der Frauen und 32% der Männer in Deutschland bereits Opfer sexistischer Übergriffe erlebt. Die Dunkelziffer sexueller Belästigungen ist hoch, da viele Vorfälle nicht zur Anzeige gebracht werden. In Berlin und Brandenburg berichten Frauen häufig von obszönen Sprüchen und körperlicher Belästigung im Nahverkehr.
Die Berliner Kriminalstatistik verzeichnete im vergangenen Jahr 447 Sexualdelikte im öffentlichen Nahverkehr, was einem Anstieg von 10% im Vergleich zum Jahr 2021 entspricht. Viele Frauen, wie die 24-jährige Lilli, vermeiden in diesen Situationen Augenkontakt oder entscheiden sich für weite Kleidung, um Belästigungen zu entgehen. Es ist zu beachten, dass verbale sexuelle Belästigungen derzeit nicht strafbar sind, was die Bereitschaft zur Anzeige senkt.
Forderungen nach Reformen und Sensibilisierung
Die Thematik erhält zusätzlich durch Stimmen, wie die von Michaela Burkhard vom Autonomen Frauenzentrum Potsdam, Raum. Sie fordert eine stärkere Sensibilisierung bei der Polizei sowie schärfere Gesetze. Während der Paragraph 184i des Strafgesetzbuches körperliche sexuelle Belästigung bestraft, fallen verbale Übergriffe nicht unter diesen Tatbestand, es sei denn, sie sind als Beleidigungen zu werten.
Die Ereignisse im Münchner Regionalexpress sind ein weiterer Beweis dafür, dass sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum ein weit verbreitetes Problem darstellt, das mehr Aufmerksamkeit und Maßnahmen erfordert, um die Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten.