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Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung: Bundesrat und BPtK teilen Kritik

BPtK unterstützt die Forderungen des Bundesrates zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

In einer aktuellen Stellungnahme warnt auch der Bundesrat vor den vorliegenden Regelungsvorschlägen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), da sie das anhaltende Problem der mangelnden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht angemessen angehen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Forderungen des Bundesrates nach Nachbesserungen seitens der Bundesregierung.

Die Präsidentin der BPtK, Dr. Andrea Benecke, betonte, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme ebenfalls zu dem Schluss gekommen sei, dass der Entwurf des GVSG die ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht sicherstellt. Insbesondere betont der Bundesrat die Notwendigkeit, die Weiterbildung in Praxen und Kliniken angemessen zu berücksichtigen. Bisherige Regelungen im GVSG lassen dies jedoch außer Acht, obwohl auch diese Einrichtungen eine bedeutende Rolle in der Weiterbildung spielen. Es ist daher essenziell, dass entsprechende Finanzierungsregelungen auch für ambulante und stationäre Weiterbildungsstätten geschaffen werden.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, dass geprüft werden soll, wie eine ausreichende Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen, Praxen und Kliniken gewährleistet werden kann.

Die BPtK unterstützt die Forderungen des Bundesrates und hofft darauf, dass die Bundesregierung entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen wird, um eine nachhaltige Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sicherzustellen.

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