Die Finanzaufsicht Bafin hat am 27. Februar 2025 dem Münchner Bankhaus Obotritia den Geldverkehr verboten. Dies geschieht aufgrund einer drohenden Insolvenz und der Tatsache, dass das Institut sich bereits in Liquidation befindet. Damit darf die Bank keine Auszahlungen mehr tätigen und auch keine Zahlungen annehmen, es sei denn, diese dienen der Schuldentilgung. Dieses Verbot wird von einem umfassenden Veräußerungsverbot begleitet, das den Verkauf von Vermögenswerten untersagt.
Das Moratorium wurde eingeführt, um die Vermögenswerte der Bank geordnet zu sichern, was auch im Interesse der Anleger und Gläubiger ist. Laut Bafin sind die Einlagen von circa 1.300 Anlegern bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Sparer durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Bafin stellte zudem klar, dass die Bank keine systemische Relevanz aufweist und somit keine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellt. Die Bilanzsumme lag Ende 2024 bei knapp 52 Millionen Euro, während sie ein Jahr zuvor noch bei 78,7 Millionen Euro lag.
Bankgeschichte und Liquidation
Das Bankhaus Obotritia GmbH, das 2019 gegründet wurde, hat sich hauptsächlich auf den Bereich gewerbliche Immobilien spezialisiert. Der Geschäftsbereich geriet jedoch während der Corona-Pandemie in eine Krise, was zur Auflösung der Bank im Oktober 2024 führte. Der Hauptgesellschafter, die Obotritia Capital KGaA, traf diesen Beschluss aufgrund der erheblich verschlechterten wirtschaftlichen Lage, die sich bereits vor 2022 abgezeichnet hatte.
Die Bank war bis ins Jahr 2022 auf Einlagen von privaten Anlegern und Eigenkapital angewiesen. Nach geschäftsbeschränkenden Maßnahmen der Bafin im Jahr 2022 konnte jedoch seit Frühjahr 2022 kein Neugeschäft mehr abgeschlossen werden. Auch der Verkauf von Vermögenswerten führte nicht zu den erforderlichen Erlösen, um Rückzahlungen an Einleger sicherzustellen. Das Moratorium soll verhindern, dass es zu einer Vermögensschmälerung kommt, die den Einlegern schaden könnte.
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Die Einlagen der Kunden sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gesichert, was bei der aktuellen Situation von entscheidender Bedeutung ist. Sobald Bafin einen Entschädigungsfall feststellt, wird die EdB die betroffenen Gläubiger und Einleger unverzüglich informieren. Die gesetzliche Entschädigung ist auf maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank begrenzt. In besonderen Fällen kann dieser Betrag jedoch auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden. Zudem sind Gelder auf Treuhandsammelkonten bis 100.000 Euro pro Einleger abgesichert.
Es ist zu beachten, dass nicht alle Einlagen gesetzlich geschützt sind. Einlagen von staatlichen Stellen und Unternehmen der Finanzwirtschaft fallen nicht unter die gesetzliche Entschädigung. Die Bafin überwacht die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen sowie die institutsbezogenen Sicherungssysteme, um die Sicherheit und Stabilität in der Finanzwelt zu gewährleisten.
Das Bankhaus Obotritia steht als Beispiel für die Herausforderungen, mit denen Banken nach den Auswirkungen der Pandemie konfrontiert sind, und wie regulatorische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Anleger und Gläubiger zu schützen.
Für weitere Informationen zur Einlagensicherung in Deutschland besuchen Sie bitte die Seite der Bafin.