In St. Georgen und Königsfeld wurden im vergangenen Jahr die Gebühren für Feuerwehreinsätze erhöht. Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen in Deutschland, was bedeutet, dass normalerweise die Kosten von der Kommune getragen werden, solange ein realer Notfall vorliegt. Allerdings können Privatpersonen in Ausnahmefällen zur Kasse gebeten werden, wie der Schwarzwälder Bote berichtet.

Der Gemeinderat von St. Georgen hat der Änderung der Feuerwehrkostenersatz-Satzung zugestimmt, die auf einer Vorlage des Innenministeriums basiert. Diese Satzung regelt die Kosten für Fahrzeuge und Einsatzkräfte bei Feuerwehr-Einsätzen. Grundsätzlich bleiben Einsätze der Feuerwehr kostenlos, solange es sich um reale Notfälle handelt, die zum Pflichtbereich der Feuerwehr zählen, wie beispielsweise Brände oder technische Hilfeleistungen. Kostenpflichtige Einsätze können jedoch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten anfallen, etwa wenn eine Ölspur verursacht wird oder unsachgemäß mit Gefahrstoffen umgegangen wird, wie der Südkurier mitteilt.

Änderungen in der Kostenstruktur

Die neue Satzung ersetzt die Fassung von 2018 und passt die Stundensätze der Personalkosten an. Künftig beträgt der Preis pro Feuerwehreinsatzkraft 25 Euro pro Stunde (bisher 22 Euro). Auch die Kosten für den Sicherheitswachdienst erhöhen sich und liegen nun bei 15 Euro pro Stunde (bisher 12 Euro). Zudem wurden die Pauschalsätze für Feuerwehreinsatzfahrzeuge angehoben. So kostet der Einsatzleitwagen (ELW 1) künftig 98 Euro (bisher 34 Euro), das Hilfeleistungsfahrzeug (HLF 24/16 S) 236 Euro (bisher 184 Euro) und die Drehleiterfahrzeuge (DLAK) 290 Euro (bisher 264 Euro). Auch das Löschgruppenfahrzeug (LF 16/12) kostet nun 198 Euro (bisher 170 Euro).

Zusätzlich können auch bei Auslösung des Notfallsystems ohne berechtigten Grund oder bei Veranstaltungen zur Verkehrssicherung Kosten entstehen. Bei bewusster Fehlalarmierung ohne Schadensereignis kann der Verursacher zur Kasse gebeten werden, sofern er ermittelt werden kann. In Fällen eines gutgläubigen Notrufs, der sich jedoch als harmlos herausstellt, wird meist von Kostenersatz abgesehen. Ein Beispiel hierfür ist ein Anruf, bei dem Rauchentwicklung gemeldet wurde, die sich später als von einer Dampflokomotive stammend herausstellte.