Am Sonntagabend, dem 2. Februar 2025, brach in einer Geflüchtetenunterkunft in Flensburg ein Feuer aus. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch Personen im Gebäude, als um 21.45 Uhr Rauch und Flammen entdeckt wurden. Der Brand stellte sich später als ein Feuer in zwei leeren Kinderwagen im Treppenhaus heraus, was jedoch zunächst dazu führte, dass die Feuerwehr von einem Wohnungsbrand ausging. Die Situation war für die rund 80 Bewohner, die im Gebäude lebten, alarmierend.

Ein Sicherheitsmitarbeiter, der sofort versuchte, das Feuer mit einem Feuerlöscher zu löschen, wurde dabei jedoch verletzt. Er erlitt eine leichte Rauchvergiftung und musste ins Krankenhaus gebracht werden, nachdem er alle Anwesenden sicher warnte und ihnen zur Flucht verhalf. Glücklicherweise konnten alle Bewohner rechtzeitig ins Freie gelangen, bevor sich das Feuer weiter ausbreiten konnte. Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr hatte die Brandbekämpfung Erfolg, und die Einsatzkräfte konnten die Flammen schnell unter Kontrolle bringen.

Umfang der Schäden und Evakuierung

Die Feuerwehr stellte nach ihrer Ankunft fest, dass die Rauchentwicklung ernsthafte Schäden am Gebäude verursacht hatte, das genaue Ausmaß der Schäden ist allerdings noch unbekannt. Nach rund einer Stunde konnten die Bewohner schließlich in ihre Unterkunft zurückkehren. Es kamen keine weiteren Verletzten zu Schaden. Die Polizei hat umgehend die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen und den betroffenen Bereich des Treppenhauses abgesperrt. Bisher gibt es keine konkreten Hinweise auf Brandstiftung.

Die Unterkunft wurde zu Beginn des Ukraine-Kriegs eingerichtet und bietet Platz für über 200 Personen. Laut Brandschutzexperten gab es in der Vergangenheit immer wieder Warnungen vor erhöhter Brandgefahr bei der Nutzungsänderung von Gebäuden, insbesondere bei Flüchtlingsunterkünften. Die Improvisation in vielen Einrichtungen führt oft zu unzureichendem Schutz und Sicherheitsstandards.

Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit

Experten des Deutschen Feuerwehrverbandes fordern daher die Installation von Brandmeldeanlagen, Rauchmeldern in allen Beherbergungsräumen sowie spezifische Brandschutztüren für Treppenhäuser. Die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften soll gemäß der DIN 14675, Schutzkategorie 3, überarbeitet werden. Auch sollte eine Notbeleuchtung in Hallenunterbringungen obligatorisch sein, um im Notfall schnell Hilfe leisten zu können. Denn der Brandschutz ist in Deutschland Ländersache, und die Bausubstanz spielt eine entscheidende Rolle in der Sicherheit der Bewohner.

Zusammenfassend zeigt dieses Vorfall, wie wichtig effektive Brandschutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften sind, um das Wohlergehen der Bewohner zu gewährleisten und Gefahren wie in Flensburg künftig zu verhindern. Die jüngsten Ereignisse sind ein Weckruf für eine umfassende Überprüfung und Verbesserung der Sicherheitsstandards in solchen Einrichtungen.