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Fehlerhafte Werte zu Nord Stream 2: Bußgeld für Gascade wegen Missverständnissen

Ein Fehler mit weitreichenden Folgen: Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld von 75.000 Euro gegen das deutsche Unternehmen Gascade verhängt. Diese Strafe steht im Zusammenhang mit Nord Stream 2, einer Gasleitung, die Russland mit Deutschland verbinden sollte, jedoch nie in Betrieb ging.

Gascade veröffentlicht fehlerhafte Werte

Die Behörde wirft dem Fernleitungsnetzbetreiber vor, ungenaue Informationen zu den Gasflüssen des Netzpunkts „Lubmin 2“ veröffentlicht zu haben. Diese fehlerhaften Werte suggerierten fälschlicherweise die bevorstehende Inbetriebnahme von Nord Stream 2, obwohl das Genehmigungsverfahren bereits gestoppt wurde.

Der Fehler hatte einen erheblichen Einfluss auf den Energiemarkt. Die Veröffentlichung der fehlerhaften Werte führte zu einem massiven Einbruch der Gaspreise um bis zu vier Euro pro Megawattstunde. Diese kurzfristige Preisvolatilität zeigt die Bedeutung genauer und zuverlässiger Informationen für den Markt.

Gascade kann gegen die Geldstrafe vorgehen

Gascade hat die korrigierten Werte zwar nachträglich veröffentlicht, jedoch versäumt, eine klarstellende Mitteilung auf den dafür vorgesehenen Plattformen zu verbreiten. Die Bundesnetzagentur argumentiert, dass die Reaktionen des Marktes und der Presse die Relevanz der Informationen und damit die Verantwortung von Gascade belegen.

Es steht Gascade frei, Einspruch gegen die Geldbuße einzulegen, was bedeutet, dass die Strafe derzeit noch nicht rechtskräftig ist. Dennoch verdeutlicht dieser Vorfall die Bedeutung der korrekten Kommunikation von Insider-Informationen im Energiemarkt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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