Am 21. Februar 2025 fand in Südhessen eine groß angelegte Polizeikontrolle im Rahmen der europaweiten Aktionswoche „Truck & Bus“ statt. Die Kontrolle wurde von der Polizeiautobahnstation Langenselbold im Main-Kinzig-Kreis durchgeführt und erstreckte sich über den Zeitraum von 7 bis 18 Uhr. Dabei wurden insgesamt 30 Fahrzeuge, darunter 18 Kleintransporter und 12 Pkw, überprüft.

Die Ergebnisse waren alarmierend: Fast die Hälfte, konkret 43 Prozent, der kontrollierten Fahrzeuge wies Verstöße auf. Darunter fielen zwei Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis, die zu Strafverfahren führten, sowie vier Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, die als Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden. Zudem waren drei Transporter nicht ordnungsgemäß beladen, was Verstöße gegen die Ladungssicherung zur Folge hatte. Die Polizei kündigte an, künftig weitere Kontrollen durchzuführen und wies auf zusätzliche Verstöße bei einer Großkontrolle auf der A3 hin. Diese Daten verdeutlichen das drängende Problem der Verkehrssicherheit im Nutzfahrzeugbereich, wie op-online.de berichtet.

Kontrollen in Nordrhein-Westfalen

<pNicht nur in Südhessen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen sind die Behörden aktiv geworden. Am 12. Februar 2025 führten die Technische Kontrollgruppe des Verkehrsdienstes der Polizei Siegen-Wittgenstein und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Kontrollen in Burbach und Wilnsdorf durch. Hierbei wurden speziell Transporter, Lkw und Sattelzugmaschinen untersucht. Die Kontrollen fanden in zwei Zeitfenstern statt: von 08:00 bis 11:00 Uhr auf der B54 und von 12:00 bis 16:00 Uhr in Wilnsdorf auf dem Elkersberg.

Insgesamt wurden 35 Fahrzeuge kontrolliert, wobei 16 Verstöße festgestellt wurden. Hauptursache für diese Verstöße waren nicht eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten, gefolgt von unzureichender Ladungssicherung. Zwei Fälle führten zu einem Verwarnungsgeld. Besonders erwähnenswert ist der Fall eines polnischen Lkw, bei dem auf illegale Warenlieferungen in Deutschland hingewiesen wurde und eine Anzeige gegen den Fahrer eingeleitet wurde. Dies zeigt die übergreifende Verantwortung und Notwendigkeit zur Einhaltung der Vorschriften im internationalen Transportverkehr, so wirsiegen.de.

Die Rolle des BALM

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung des Güterkraftverkehrs. Die Kontrollbeschäftigten sind befugt, den gesamten Fahrzeugverkehr im Güterbereich zu kontrollieren. Dabei sind ihre Aufgaben umfassend: Sie überprüfen die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, die ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie den technischen Zustand der Fahrzeuge. Dies ist wichtig, um nicht nur die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern auch um Verstöße gegen das Gefahrgut- und Abfallrecht zu verhindern.

Die Kontrollen können mobil oder stationär erfolgen und sind in § 11 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) verankert. Die Fahrzeuge werden in der Regel an Rast- oder Parkplätzen auf Bundesautobahnen angehalten. Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Weiterfahrt untersagt werden, bis die Mängel behoben sind. Hierbei kooperiert BALM regelmäßig mit anderen Behörden wie der Polizei, dem Zoll und der Gewerbeaufsicht, auch international. So wird ein umfassendes Bild der Verkehrssicherheit im Güterverkehr geschaffen, wie auf der Website des BALM erläutert wird.

In Anbetracht der Ergebnisse der Kontrollen in verschiedenen Regionen wird deutlich, dass die Überwachung der Transport- und Verkehrssicherheitsvorschriften unerlässlich ist, um potenzielle Gefahren im Straßenverkehr zu minimieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.