Familienurlaub ist für viele Haushalte in Deutschland finanziell eine hohe Belastung. Laut einer aktuellen EU-Statistik können 50% der einkommensschwachen Haushalte keinen einwöchigen Urlaub finanzieren. Bei Alleinerziehenden liegt dieser Anteil sogar bei über 60%. Um die Situation zu verbessern, fördert der Staat Familienurlaube unter bestimmten Bedingungen, was für viele Familien die Gelegenheit bietet, endlich einmal in den Genuss von Erholung zu kommen.
In Deutschland stehen rund 85 gemeinnützige Familienferienstätten zur Verfügung, die sich vorwiegend in beliebten Urlaubsregionen wie den Bergen oder an der Küste befinden. Diese Unterkünfte bieten sowohl Ferienhäuser als auch Apartments und Zimmer mit Verpflegung und kindgerechten Freizeitprogrammen an. Viele Einrichtungen halten auch Workshops sowie barrierefreie Angebote für Familien mit behinderten Angehörigen bereit. Ein Familienurlaub kann bis zu 14 Tage dauern, jedoch unterstützen nicht alle Bundesländer diese Erholungsreisen.
Unterstützung für einkommensschwache Familien
Die Zuschüsse richten sich hauptsächlich an Familien mit niedrigem Einkommen, kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende sowie pflegende Angehörige und Familien, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. In elf Bundesländern gibt es finanzielle Unterstützung für die Familienerholung: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren und sollte vor Reiseantritt beantragt werden.
Beispiele für die finanziellen Zuschüsse sind vielfältig. In Schleswig-Holstein werden bis zu 12 Euro pro Tag und Kind für maximal 14 Tage Urlaub gewährt. Niedersachsen bietet 15 Euro Zuschuss pro Übernachtung, ergänzt durch Sonderzuschläge für Familienmitglieder mit Behinderungen und Alleinerziehende. In Nordrhein-Westfalen erhalten Familien Zuschüsse über die Diakonie Ruhr-Hellweg, wobei ein Eigenanteil von 50 Euro pro Erwachsenem und 25 Euro pro Kind entrichtet werden muss, wobei bei sehr niedrigen Einkommen eine Befreiung möglich ist.
Förderung durch Bundesfamilienministerium
Das Bundesfamilienministerium setzt sich aktiv für die Förderung von Familienerholung ein und unterstützt die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sowie verschiedene innovative Projekte und Baumaßnahmen in Familienferienstätten. Diese gemeinnützigen Anlagen sind besonders auf Familien mit geringerem Einkommen ausgerichtet, um ihnen einen Abstand vom Alltag zu ermöglichen und gemeinsame Erlebnisse zu fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet spezifische Förderungen für Familien mit geringen Einkommen an, darunter auch Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Familien, die Anspruch auf diese Förderung haben, müssen nachweislich in bestimmten Einkommensverhältnissen leben und können unter anderem von einem Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. unterstützt werden. Diese Förderung gilt für 3 bis 7 Übernachtungen in einer Familienferienstätte, wobei auch Vollverpflegung und diverse familienfreundliche Angebote enthalten sind.
Das Familienportal NRW hebt hervor, dass bei niedrigem Einkommen kein Eigenanteil erforderlich ist. Für das Taschengeld, das für Ausgaben vor Ort benötigt wird, müssen die Familien jedoch selbst aufkommen.
Diese staatlichen Hilfen und die Vielfalt an Angeboten in den Familienferienstätten zeigen, dass der Zugang zu einem erholsamen Familienurlaub auch für einkommensschwache Familien zunehmend erleichtert wird. In einer Zeit, in der Belastungen im Alltag zunehmen, ist es wichtig, dass alle Familien die Möglichkeit erhalten, gemeinsam Zeit zu verbringen und neue Kraft zu tanken.
Weitere Details zu den Zuschüssen können auf den Seiten von Remszeitung, BMFSFJ, und FamilienportalNRW nachgelesen werden.