Vorfall | Gesetzgebung |
---|---|
Ort | Berlin |
Ein dramatisches Familiendrama hat seine vorläufige Klärung gefunden: Catherine von Fürstenberg-Dussmann und ihre Tochter Angela Göthert beendeten ihren jahrelangen Rechtsstreit über die Testierfähigkeit des verstorbenen Unternehmers Peter Dussmann. Laut einem Bericht von Presseportal entschieden die beiden Frauen, die hitzigen Auseinandersetzungen hinter sich zu lassen, nachdem das Kammergericht Berlin am 19. September 2024 ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. Februar 2023 bestätigte. In ihrem gemeinsamen Statement erklärten sie, dass sie nun „nach vorne schauen“ möchten, in der Hoffnung auf Frieden und Versöhnung.
Der Streit um das Erbe, der bis in das Jahr 2010 zurückreicht, hat mit riesigen finanziellen und emotionalen Belastungen einhergegangen. Peter Dussmann, der als Gründer eines der größten Dienstleistungskonzerne Deutschlands bekannt ist, sorgte 2010 mit einer Testamentänderung für Aufsehen. Das ursprüngliche Testament sah eine gleichmäßige Erbfolge zwischen seiner Frau und Tochter vor, doch in einem gesundheitlich schwierigen Zustand änderte Dussmann letztlich die Anteile, sodass seine Ehefrau 75 Prozent und seine Tochter lediglich 25 Prozent des Vermögens erben sollte. Dussmann war zu diesem Zeitpunkt bereits ein Pflegefall, was die Streitigkeiten zwischen Mutter und Tochter weiter anheizte.
Rechtsstreit zwischen Mutter und Tochter
Angela Göthert, die die Testamentsänderung anfechtete, verwies darauf, dass ihr Vater unter fremden Einfluss gestanden haben könnte und deshalb nicht in der Lage gewesen sei, seinen Willen klar zu äußern. Sie stellte sogar die „Erbunwürdigkeit“ ihrer Mutter in den Raum, da sie das ursprüngliche Testament durch die zweite, mutmaßlich unter Druck entstandene Version ersetzt habe. Dies berichtet Tagesspiegel.
Der Konflikt wurde nicht nur vor Gericht ausgetragen; auch die finanzielle Dimension war gewaltig. Es ging um Einfluss und ein Vermögen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro. Die leidenschaftliche Auseinandersetzung zwischen Mutter und Tochter zeigt, dass die emotionalen Wunden tief sind und die Vergangenheit schwierig zu verarbeiten ist. Besonders prägnant wurde dies in den Worten eines Anwalts beschrieben, der von einem „Ozean zwischen Mutter und Tochter“ sprach, über den keine Brücke gebaut werden kann.
Ein Urteil und seine Folgen
Im Verlauf des Rechtsstreits kam ein Gutachten des Neurologen Pedro Faustmann zu dem Schluss, dass Peter Dussmann am 25. Mai 2010 nicht testierunfähig gewesen sei. Dieses Gutachten stützte sich auf umfangreiche Aktenstudien und Aussagen von Zeugen, die zur entscheidenden Testamentszeremonie anwesend waren. Letztlich sorgte die komplexe Juristerei und die emotionalen Spannungen dafür, dass der Streit bis in die heutigen Tage anhielt.
Der Prozess endete zwar mit der Einigung, doch die Wunden, die der Streit verursacht hat, werden nicht so schnell heilen. Die beiden Frauen streben nun eine neue gemeinsame Zukunft an, weg von den Schatten der Vergangenheit. Das zeigt, dass selbst in den turbulentesten Zeiten der Wunsch nach Frieden und Versöhnung der nächste Schritt auf dem Weg zur Heilung sein kann.