Im Mai 2024 ereignete sich im Kreis Plön ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem eine 62-jährige Radfahrerin von einem 75-jährigen Autofahrer angefahren wurde. Dieser rammt die Radfahrerin, während sie auf der Kreisstraße 30 bei Laboe fuhr. Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Autofahrer unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,8 und 0,85 Promille. Berichten von kn-online.de zufolge, war die Radfahrerin an diesem Tag mit ihrem Ehemann, der als Zeuge des Vorfalls fungierte, unterwegs, was ihr erster Urlaubstag war.

Die 62-Jährige erlitt durch den Aufprall zahlreiche Verletzungen, darunter schwere Knochenbrüche und eine gequetschte Lunge. Ihre Genesung erforderte einen Aufenthalt von sieben Tagen auf der Intensivstation sowie mehrere Operationen. Bis heute hat sie nicht in vollem Umfang zu ihrem normalen Leben zurückgefunden und ist weiterhin arbeitsunfähig. Laut kn-online.de leidet sie an anhaltenden Schmerzen, was ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigt.

Rechtliche Folgen für den Autofahrer

Der rechte Mann, der in der Vergangenheit als Fahrlehrer tätig war, stellt die Verantwortung für den Unfall jedoch in Frage und gibt an, nur einen halben Liter Bier konsumiert zu haben. Er vermutete, dass sein „Brottrunk“ gegärt sein könnte. Diese Argumentation stieß auf Skepsis, da Gutachten zeigten, dass das Fahrzeug in gerader Linie das Rad der Radfahrerin angefahren hatte. Im Rahmen des anschließenden Strafverfahrens zog der Autofahrer seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück, der eine Geldstrafe von 4.200 Euro vorsah, nachdem die Staatsanwältin eine höhere Strafe angedeutet hatte. Der Richter wies zudem darauf hin, dass der Alkoholgehalt nicht mit nur einem Bier und dem Brottrunk erklärbar sei.

Unfälle unter Alkoholeinfluss ziehen in Deutschland sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich, wie aus den Angaben von ra-kotz.de hervorgeht. Laut § 316 StGB ist das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss eine Straftat, die zu Geldstrafen, Führerscheinentzug und Schadensersatzansprüchen führen kann. Geschädigte haben das Recht, Ansprüche gegen den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen, unabhängig von etwaigen Strafverfahren.

Die Folgen für die Geschädigte

Die Radfahrerin sieht sich zudem mit den Schwierigkeiten der Schadensregulierung konfrontiert: Die Probleme mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zogen sich über drei Monate hin, was ihr zusätzliche Belastungen bescherte. Wenn der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht, können auch Regressansprüche von Versicherungen entstehen, ähnlich wie im Fall, der am Oberlandesgericht Frankfurt am Main behandelt wurde, wo eine schwer verletzte Fußgängerin Schmerzensgeld zugesprochen bekam, weil der Fahrer ebenfalls alkoholisiert war.

Die Statistiken belegen, dass Unfälle unter Alkoholeinfluss in Deutschland ein ernstes Problem darstellen. Im Jahr 2022 wurden 38.771 solche Verkehrsunfälle registriert, ein Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen und die rechtlichen Folgen von Trunkenheit hinter dem Steuer konsequent durchzusetzen. Laut ra-kotz.de spricht der Anscheinsbeweis häufig für die Trunkenheit als Unfallursache, was die Beweisführung für Geschädigte erleichtert und die strengen rechtlichen Konsequenzen unterstreicht.