In Belm, Landkreis Osnabrück, ereignete sich kürzlich ein Unfall, der zu einer Fahrerflucht führte. Laut einem Bericht von Hasepost übersah der Fahrer eines silbernen Mercedes am Sonntagnachmittag gegen 14:45 Uhr eine 11-jährige Fußgängerin, die die Straße überquerte. Der Unfall passierte, als der Autofahrer von der Driehauser Straße in den Wittekindsweg abbog. Im Anschluss an den Zusammenstoß flüchtete der Fahrer von der Unfallstelle. Das Mädchen erlitt bei dem Vorfall leichte Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizei hat um Mithilfe aus der Bevölkerung gebeten und Ersuchen um Hinweise unter den Telefonnummern 0541/327-2533 (tagsüber) oder -2515 veröffentlicht.

Rechtslage zu Unfallfluchten

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrerflucht wurden ebenfalls von Noack Rechtsanwalt erläutert. Demnach muss der Fahrer den Unfall wahrgenommen haben oder hätte Kenntnis davon haben müssen. Der Vorfall muss im öffentlichen Straßenverkehr geschehen sein und es muss ein Sach- oder Personenschaden bei Dritten entstanden sein. Schäden, die ausschließlich am Fahrzeug des Unfallverursachers entstanden sind, gelten nicht als Unfallflucht.

Im Falle einer Fahrerflucht sieht das Gesetz vor, dass der Fahrer eine angemessene Zeit am Unfallort warten muss. Üblicherweise beträgt diese Wartezeit zwischen 20 und 60 Minuten. Sollte der Unfallgegner nicht erscheinen, ist es erforderlich, die Polizei zu informieren. Das Hinterlassen eines Hinweiszettels allein reicht nicht aus.

Die Strafen für Fahrerflucht hängen von der Höhe des verursachten Schadens ab. Schäden unter 50 Euro werden nicht als Unfallflucht gewertet, während Schäden zwischen 1.100 und 1.300 Euro oft zu einem Führerscheinentzug von bis zu einem Jahr führen können. Zudem wird empfohlen, sich im Falle eines Vorwurfs der Fahrerflucht an einen Verkehrsanwalt zu wenden, um mögliche rechtliche Konsequenzen abzuwenden.