Beamte der Bundespolizei haben an der Zollanlage Konstanz Autobahn einen polnischen Staatsangehörigen mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgenommen. Der 39-Jährige wurde am Dienstagabend (7. Januar 2025) kontrolliert, als er in Deutschland einreiste. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Mai 2022 verhängte das Amtsgericht Regensburg eine Geldstrafe von 2.000 Euro, die er bislang nicht bezahlt hatte.
Glück im Unglück für den Mann: Er konnte die offene Geldstrafe sofort vor Ort begleichen und entging somit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Nach der Zahlung durfte er seine Reise ohne weitere Komplikationen fortsetzen.