Die Technische Universität Berlin hat angekündigt, dass im Rahmen von Bauarbeiten auf dem Südcampus teilweise erkrankte Bäume gefällt werden müssen. Diese Maßnahmen beginnen am 10. Februar 2025 und sollen voraussichtlich drei Tage dauern. Die Notwendigkeit der Baumaßnahmen ist auf die Freimachung des Baufeldes zurückzuführen, und die entsprechenden Rodungsarbeiten wurden bereits mit der Naturschutzbehörde des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf abgestimmt und genehmigt. Dabei wurde sorgfältig abgewogen, welche Möglichkeiten zur Erhaltung der Bäume in Betracht kommen.
Um einen Ausgleich zu schaffen, sind Ersatzpflanzungen geplant. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, langfristig einen neuen Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schaffen, indem der Baumbestand auf dem Südcampus gezielt erweitert wird. Aufgrund der Arbeiten wird mit möglichen Lärmbelästigungen gerechnet. Interessierte Bürger können sich bei Fragen an Robert Niemann von der Projektkommunikation „Pavillon & Wissenspfade“ wenden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Baumfällungen
Die Fällung von Bäumen außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen ist in Deutschland zum Schutz der Natur reglementiert. Laut den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Fällung von Bäumen außerhalb des festgelegten Zeitraums vom 1. März bis 30. September untersagt. In dieser Zeit dürfen auch Hecken, lebende Zäune und andere Gehölze nicht beschnitten werden, um die Brutzeiten der Vögel zu schützen. Ausnahmen sind nur bei unmittelbarer Gefahr möglich, wofür ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich ist, wie kreisgg.de erläutert.
Weiterführend hat der NABU festgehalten, dass in vielen Gemeinden Baumschutzverordnungen existieren, die das Entfernen oder Schädigen geschützter Bäume verbieten. Diese Verordnungen werden häufig erlassen, um das Landschaftsbild zu erhalten und die Biodiversität in städtischen Gebieten zu fördern. Geschützte Bäume unterliegen bestimmten Vorschriften, die sich an ihrem Stammumfang orientieren; meist sind nur Bäume ab einem Umfang von 80 cm in 1 m Höhe geschützt. Verstößt jemand gegen diese Schutzbestimmungen, kann dies mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro oder sogar 50.000 Euro geahndet werden, wie ebenfalls in den Ausführungen von nabu.de dargelegt.
Auswirkungen auf die Umwelt
Die geplanten Rodungsarbeiten an der TU Berlin werfen auch Fragen zum nachhaltigen Umgang mit der Natur auf. Alle bereits genannten Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume zeugen von einem gewissenhaften Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Gleichzeitig sind die Maßnahmen zur Ersatzpflanzung als Schritt zu verstehen, der darauf abzielt, negative Umweltauswirkungen, wie Verlust des natürlichen Lebensraums, abzumildern und die Biodiversität zu fördern.
Insgesamt verdeutlicht der Fall an der Technischen Universität Berlin die Herausforderungen, die mit urbanen Bauprojekten einhergehen, und zeigt auf, wie wichtig es ist, gesetzliche Bestimmungen und naturschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Die Stadt und ihre Bewohner sind gefragt, ein Gleichgewicht zwischen dem notwendigen Fortschritt und dem Schutz der Natur zu finden.