Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wird als entscheidendes Instrument in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen verstanden. In Kusel bietet Claudia Dürnberger dieses spezielle Beratungskonzept an, das darauf abzielt, Ratsuchende individuell und auf Augenhöhe zu beraten. Ihre Metapher des Kreisverkehrs verdeutlicht, dass die Ratsuchenden mit unterschiedlichen Anliegen und Bedürfnissen zu ihr kommen, und dass die EUTB Beratung die zentrale Schnittstelle für zahlreiche Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten darstellt. Rheinpfalz berichtet, dass dieses Angebot nicht nur in Kusel besteht, sondern bundesweit verfügbar ist.

Die EUTB ist das Ergebnis des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das am 01. Januar 2018 in Kraft trat. Das Gesetz hat zum Ziel, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde die Einführung der EUTB als neues Beratungsangebot initiiert. In Deutschland gibt es mittlerweile rund 500 EUTB-Angebote. Die Beratungen sind wohnortnah, kostenlos und erfordern keine formellen Voraussetzungen, was die Nutzung für Ratsuchende erleichtert. Durch die Unabhängigkeit von finanziellen Interessen können die Berater individuell auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden eingehen, was die Beratungsqualität stärkt. Club Aktiv unterstreicht, dass die Beratungsangebote ergänzend zu bestehenden Dienstleistungen fungieren und nicht deren Ersatz darstellen.

Vielfältige Beratungsangebote

Die Themen, die in der EUTB behandelt werden, sind vielfältig. Dazu gehören Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten sowie Hilfen und Leistungen. Ratsuchende erhalten Unterstützung bei der Erstellung von Teilhabeplänen und dem Kontakt zu anderen Betroffenen. Die EUTB ist zudem bestrebt, ihren Klienten auch in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen, indem Hausbesuche für diejenigen angeboten werden, die nicht persönlich zu den Beratungsräumen kommen können. Diese barrierefreien Beratungsräume sind ein wesentliches Merkmal der EUTB und unterstützen eine inklusive und zugängliche Beratung.

Die Möglichkeit, die Beratung persönlich, telefonisch oder per E-Mail in Anspruch zu nehmen, macht die EUTB flexibel und anpassungsfähig für unterschiedliche Bedürfnisse und Lebenssituationen der Ratsuchenden. Dabei gilt es, kurze Wartezeiten und flexible Terminvereinbarungen anzubieten, um den Ratsuchenden ein möglichst unkompliziertes Erlebnis zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen und Förderungen

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat nicht nur die EUTB ins Leben gerufen, sondern verfolgt auch umfassendere Ziele. Bis 2023 wird erwartet, dass in vier Reformstufen wesentliche Verbesserungen in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen umgesetzt werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Dies stellt eine signifikante Entlastung der Kommunen und Länder dar, da grundlegende Leistungen teilweise vom Bund übernommen werden.

Eine weitere relevante Maßnahme ist das Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro", das 2018 ins Leben gerufen wurde, um neue Ansätze und Erkenntnisse zur Teilhabe zu fördern. In den kommenden Jahren sind rund 1 Milliarde Euro für dieses Programm vorgesehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung und Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden somit stetig verbessert, um ihre Selbstbestimmung und soziale Integration zu stärken. Der gesamte Prozess wird dabei von der fortlaufenden Schulung von Peer-Beratern begleitet, die durch Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen tätig sind. BMAS liefert hierzu weitere umfassende Informationen.

Insgesamt stellt die EUTB somit ein zukunftsgerichtetes Beratungsangebot dar, das Menschen mit Behinderungen in ihrer Teilhabe und Selbstbestimmung aktiv unterstützt und fördert.