Am 15. Februar 2025 erlebte die Stadt Euskirchen eine stark gesicherte Demonstration gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD. Initiatoren der Proteste waren die Euskirchener SPD und verschiedene Parteien sowie Gruppen, die gemeinsam mit der evangelischen Kirche auf die Straße gingen. Ziel war es, die Demokratie zu verteidigen und ein Zeichen gegen die AfD zu setzen. In diesem Zusammenhang betonten die Organisatoren, dass die Stadt nicht der AfD überlassen werden dürfe.
Rund 550 Menschen nahmen an der Demonstration teil, obwohl die Teilnehmerzahl von 2000 erhofft worden war. Für einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltungen sorgten 550 Polizeikräfte vor Ort, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Ein Aufruf der linksextremistischen Szene aus Köln hatte die Polizei alarmiert. Letztendlich erschien lediglich eine 30-köpfige Gruppe aus Köln, die sich jedoch friedlich verhielt.
Polizeichefin lobt den Einsatz
Um eine Zusammenkunft der Demonstranten mit AfD-Anhängern zu verhindern, wurden Drängelgitter eingesetzt und Zufahrtsstraßen blockiert. Bürgermeister Sacha Reichelt und Landrat Markus Ramers sprachen während der Kundgebung und dankten den Sicherheitskräften für ihren Einsatz. Die Polizei verfolgte in diesem Zusammenhang das Ziel, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu sichern.
Demonstranten waren mit Sprechchören und Pfeifkonzerten aktiv, um auf ihre Botschaft gegen Hass und Menschenfeindlichkeit hinzuweisen. Die Organisatoren hatten auf Beiträge der politischen Parteien verzichtet. Die AfD-Wahlkampfveranstaltung fand am Gardebrunnen mit etwa 100 Zuhörern statt. Rüdiger Lucassen, Bundestagsdirektkandidat der AfD, bedauerte die Notwendigkeit der Polizeipräsenz.
Vergleichbare Demonstrationen gegen die AfD fanden kürzlich in Neu-Isenburg bei Frankfurt statt. Am 3. Februar 2025 versammelten sich dort 9000 Menschen vor der Hugenottenhalle, um gegen eine AfD-Veranstaltung zu protestieren. Die AfD feierte währenddessen einen ihrer größten parlamentarischen Erfolge. Alice Weidel, die Fraktionsvorsitzende der AfD, übte den Amtseid zur Kanzlerin. Während 9000 Menschen gegen diesen Auftritt demonstrierten, äußerten sich ihre Gegner empört über die Behandlung durch die Polizei und die demonstrierenden Menschen.
Demonstrationsfreiheit im Fokus
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hat eine lange Geschichte in Deutschland. Es wurde im Grundgesetz verankert und beruht auf den Prinzipien der Aufklärung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch komplex und unterliegen ständigen politischen Änderungen. Die Polizei hat das Recht, Versammlungen aufzulösen, sollte die öffentliche Sicherheit gefährdet sein. Bei der Ausübung ihrer Befugnisse muss sie jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren.
Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig der Schutz der Versammlungsfreiheit ist. Angesichts der politischen Spannungen und der wachsenden Zahl von Demonstrationen bleibt die öffentliche Diskussion über die Grenzen und den Schutz dieses Rechts von zentraler Bedeutung. Die Ereignisse in Euskirchen und Neu-Isenburg verdeutlichen die Herausforderungen und die Notwendigkeit eines gerechten und verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Recht auf persönliche Meinungsäußerung und Versammlung.
In einem Klima, in dem die AfD in Umfragen zur zweitstärksten Kraft aufsteigt, respektieren sowohl die Polizei als auch die Bürgermeister die Versammlungsfreiheit und die demokratischen Prinzipien, die dieses grundsätzliche Recht stützen. Der Dialog und die Auseinandersetzung um die politischen Ansichten dieser Partei bleiben entscheidend für die Zukunft der Demokratie in Deutschland.
Kölnische Rundschau
Frankfurter Rundschau
Bundeszentrale für politische Bildung