Am 25. Februar 2025 beginnen die Verhandlungen über die Einrichtung von Asylzentren in Albanien am Europäischen Gerichtshof. Der Prozess zieht die Aufmerksamkeit anderer EU-Staaten auf sich, die ähnliche Pläne in Erwägung ziehen. Der politische Druck auf die Regierungen hat zugenommen, mehr Ausreisepflichtige abzuschieben, doch bisher kehrt nur ein Fünftel der Betroffenen tatsächlich zurück. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat empfohlen, aus den Erfahrungen Italiens zu lernen, die ihrerseits ein Abkommen mit Albanien zur Zusammenarbeit im Asylbereich unterzeichnet haben, um die Herausforderungen der Migration effektiver angehen zu können. Die EU hat im vergangenen Jahr beschlossen, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen.
Innenkommissar Magnus Brunner äußerte sich dazu, dass Abschiebelager in Betracht gezogen werden sollen, die ausschließlich für abgelehnte Asylbewerber gelten. Italiens Plan sieht vor, das gesamte Asylverfahren nach Albanien auszulagern, um dort schnell über Anträge zu entscheiden. Erfolgreiche Antragsteller dürfen nach Italien einreisen, während abgelehnte Antragsteller zurückgeschickt werden sollen. Dieses Vorhaben könnte als Modell für andere europäische Länder dienen, wie auch die Überlegungen der Niederlande zeigen, ein Rückführungszentrum in Uganda einzurichten. Bundeskanzler Olaf Scholz hingegen sieht die Auslagerung von Asylverfahren nicht als Lösung für Deutschland.
Herausforderungen und rechtliche Fragestellungen
Die vorgesehene Einrichtung von „Rückführungszentren“ für abgelehnte Asylbewerber wirft jedoch rechtliche Bedenken auf. Laut einem Bericht von euronews planen die EU-Staats- und Regierungschefs, neue Wege zur Eindämmung irregulärer Migration zu finden. Die Kosten für den Bau und Betrieb solcher Rückführungszentren könnte die EU tragen; Italien plant beispielsweise, etwa 670 Millionen Euro für zwei Zentren in Albanien auszugeben. Abgelehnte Asylbewerber würden dort untergebracht und dürften die Einrichtungen nicht verlassen, was verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.
Die Rückführungsrichtlinie der EU erlaubt es, abgelehnte Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen für bis zu ein Jahr inhaftiert zu halten. Kritiker befürchten, dass dies gegen Menschenrechtsstandards verstoßen könnte. Die Asylpolitik der EU sieht sich zudem mit Herausforderungen konfrontiert, da im Jahr 2023 über eine Million Asylanträge in der EU eingingen. Der Druck von rechtspopulistischen Parteien führt dazu, dass Politiker der Mitte zunehmend auf die „Externalisierung“ der Asylpolitik setzen.
Externalisierung der Asylpolitik
Die Externalisierung zielt darauf ab, die Anzahl der Asylanträge zu senken und den Stimmenzuwachs rechtspopulistischer Parteien zu bremsen. Während erste Überlegungen bereits in den 1990er Jahren diskutiert wurden, haben frühere Ansätze, beispielsweise in Nordafrika, an rechtlichen und praktischen Hürden gescheitert. Das Italien-Albanien-Abkommen sieht die Bearbeitung von maximal 36.000 Asylanträgen pro Jahr vor, was nur ein kleiner Bruchteil der Anträge ist, die in Italien jährlich bearbeitet werden.
Die rechtliche Verantwortung und die Asylsuchenden könnten jedoch an Drittstaaten übertragen werden, wobei unklar bleibt, welche Länder bereit sind, Rückführungszentren auf EU-Ebene zu betreiben. Diese Externalisierung wirft ethische und rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung völkerrechtlicher Standards und der Gewährleistung von Flüchtlingsschutz, der in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt ist.
In Anbetracht der geopolitischen und sicherheitspolitischen Folgen der Externalisierung wird deutlich, dass langfrisitg andere Ansätze nötig sind, um reale Lösung für die Herausforderungen der Migration zu finden. Optionen wie die Umsetzung des EU-Asylpakets, die Schaffung legaler Zugangswege für Schutzsuchende und die Bekämpfung der Fluchtursachen könnten langfristig erfolgreichere Strategien darstellen.
Für die Entwicklungen in der EU und die zukünftige Ausrichtung ihrer Asylpolitik ist die rechtliche Abstimmung und die Einhaltung der Menschenrechtsstandards von entscheidender Bedeutung, um internationale Verpflichtungen nicht zu verletzen.