Im Jahr 2024 haben mehrere EU-Staaten nur einen Bruchteil der Migranten aus Deutschland zurückgenommen, für die sie rechtlich zuständig wären. Dies zeigt sich deutlich an den Übernahmeersuchen, die Deutschland an diese Staaten gestellt hat. Laut einer Auswertung von Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stehen die Rückführungszahlen in einem ernüchternden Verhältnis zu den Zahlungen der Übernahmeersuchen. Die „Bild“-Zeitung berichtet, dass von 15.453 Anfragen an Griechenland nur 219 akzeptiert wurden, was zu lediglich 22 tatsächlichen Überstellungen geführt hat.
Ein weiteres Beispiel verdeutlicht die Unsicherheit im System: Von 10.402 Übernahmeersuchen an Italien wurden nur 3 Migranten zurückgeführt. Die Situation zeigt, dass das Dublin-Abkommen, welches stipuliert, dass Asylbewerber ihr Gesuch im ersten EU-Land stellen müssen, in der Praxis komplizierte Herausforderungen mit sich bringt.
Rücknahmequoten im Detail
Die Rücknahmequoten variieren stark je nach EU-Staat. Die Tabelle unten veranschaulicht diese ungleiche Verteilung:
Land | Übernahmeersuchen | Akzeptierte Anfragen | Tatsächliche Überstellungen |
---|---|---|---|
Italien | 10.402 | 10.402 | 3 |
Griechenland | 15.453 | 219 | 22 |
Bulgarien | 8.090 | 3.297 | 290 |
Kroatien | 14.068 | 12.932 | 533 |
Das Dublin-System, das auf der Dublin III-Verordnung basiert, soll sicherstellen, dass jede Asylbewerbung nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird. Dies soll einer Sekundärwanderung innerhalb Europas entgegenwirken. Der Ablauf des Verfahrens beinhaltet eine Antragstellung, die Prüfung der zuständigen Behörden und im Falle einer Zustimmung des aufgeforderten Staates die Abschiebung des Asylbegehrenden in den entsprechenden Staat. Versäumnisse auf dieser Ebene führen dazu, dass die Verantwortung für das Asylverfahren wieder an Deutschland übergeht, wenn eine Überstellung nicht innerhalb von festgelegten Fristen erfolgt.
Politische Reaktionen und notwendige Veränderungen
In Reaktion auf die belastende Situation forderte der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann einen „Politikwechsel in der Migrationspolitik“. Er betonte die dringende Notwendigkeit, illegale Migration nach Deutschland zu stoppen und eine nachhaltige Lösung für die Rücknahme von Migranten zu finden.
Die Herausforderungen, die das Dublin-System mit sich bringt, liegen nicht nur in der ungleichen Verteilung der Verantwortung, sondern sind auch Teil eines größeren Diskurses über Migration und Integration in der Europäischen Union. Während Länder an den Außengrenzen (wie Griechenland) mit einem überproportionalen Anteil an Asylsuchenden konfrontiert sind, kämpfen andere Staaten mit den Folgen der sekundären Migration.
Das Schengen-Abkommen, das den Mitgliedstaaten der EU den Verzicht auf regelmäßige Grenzkontrollen ermöglicht, erfordert zusätzliche Maßnahmen zur Zusammenarbeit an den Außengrenzen. Historisch entstanden nach dem Fall des Eisernen Vorhangs verstärkte Sicherheitsbedenken, die sich in der Asyl- und Migrationspolitik niederschlagen. Mit der Gründung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex im Jahr 2005 wurden Bemühungen zur besseren Kontrolle der Migrationsbewegungen intensiviert.
Die Situation bleibt angespannter denn je, und es bedarf eines gemeinsamen europäischen Ansatzes zur Bewältigung der komplexen Herausforderungen, die mit Migration und Asyl verbunden sind. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem ist nach wie vor nicht vollständig umgesetzt, was zu Ungleichgewichten und unzureichenden Lösungen führt.