Mehrere EU-Partnerstaaten lassen Deutschland bei der Rücknahme von Flüchtlingen nach dem Dublin-Verfahren im Stich. Ein Beispiel dafür ist Italien, das im Jahr 2024 lediglich drei Asylbewerber zurückgenommen hat, obwohl eine Rücknahme von über 10.000 Menschen zugesagt wurde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat darauf hingewiesen, dass Griechenland im Jahr 2023 lediglich 22 Menschen überstellt hat, während auch Kroatien und Bulgarien ihrerseits nur einen Bruchteil der notwendigen Rücknahmen durchgeführt haben.

Das Dublin-Verfahren, Teil des gemeinsamen europäischen Asylsystems, regelt, dass der Staat, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Boden betritt, für das Asylverfahren zuständig ist. Flüchtlinge, die in anderen EU-Staaten Asylanträge stellen, müssen unter bestimmten Bedingungen in ihr Ersteinreiseland zurückgenommen werden. Diese Regelungen werden in der Praxis jedoch häufig umgangen. Italien stimmt häufig der Rücknahme zu, stellt jedoch oft unhaltbare Bedingungen auf, etwa hinsichtlich Rückkehrzeiten und Flughäfen.

Dublin-Verfahren und Herausforderungen

Die Dublin-III-Verordnung, die für die Zuständigkeitsbestimmung von Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten zuständig ist, ist seit ihrer Einführung im Jahr 1990 einem zunehmenden Druck ausgesetzt. Insbesondere die Flüchtlingskrise 2015-2016 hat das System stark in Frage gestellt. Die Kommission erkannte, dass das Dublin-System einigen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig viel Verantwortung auferlegt und den unkontrollierten Zustrom irregulärer Migranten begünstigt. Von den 15.453 Rücknahmeersuchen Deutschlands wurden beeindruckende 14.930 aus Griechenland abgelehnt.

Im Anschluss an die Flüchtlingskrise wurde 2016 ein Reformvorschlag zur Dublin-III-Verordnung vorgelegt, der jedoch bisher noch nicht angenommen wurde. Laut dem BAMF müssen Überstellungen innerhalb von sechs Monaten nach Zustimmung des zuständigen Mitgliedstaates durchgeführt werden. Andernfalls geht die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrages auf Deutschland über.

Probleme und Unzulänglichkeiten

Die Rücknahmezahlen aus anderen Ländern sind ebenfalls deutlich geringer als die Zustimmungen, was auf strukturelle Probleme innerhalb Deutschlands hinweist. So haben die Ausländerbehörden in Deutschland Schwierigkeiten, zur Ausreise anstehende Personen in Unterkünften zu erreichen. Diese Situationen führen häufig dazu, dass die Betroffenen ihre Flüge verpassen. Zudem verstreicht nicht selten die Sechs-Monats-Frist, innerhalb der die Dublin-Bestimmungen greifen müssen.

Die Ineffizienz des Dublin-Systems hat nicht nur zu einem hohen Maß an Unsicherheit, sondern auch zu Verletzungen der Grundrechte geführt, insbesondere in den überfüllten griechischen Hotspots. Die derzeitige Situation verdeutlicht den dringenden Bedarf an Reformen, um eine gerechtere Verteilung der Verantwortung zu erreichen und die Grundrechte aller Asylsuchenden zu schützen. Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Mitgliedstaaten bald zu einem einvernehmlichen Muster kommen, um die Herausforderungen des Dublin-Verfahrens effektiv zu bewältigen.

Die Problematik wird von verschiedenen Seiten beobachtet und erfordert eine grundlegende Neubewertung des Dublin-Verfahrens, um einen nachhaltigen Umgang mit Asylbewerbern in der EU sicherzustellen.

Für weitere Informationen zu den Richtlinien und dem Ablauf des Dublin-Verfahrens besuchen Sie bitte die Seiten des BAMF und des Europäischen Parlaments.

Für detailliertere Informationen über die Rücknahme von Dublin-Rückkehrern und die Herausforderungen, mit denen Deutschland konfrontiert ist, können Sie den Artikel auf BNN lesen.