Im Jahr 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“. Diese Umgebungslärmrichtlinie hat das Ziel, ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes sicherzustellen, insbesondere im Bereich des Lärmschutzes. In Deutschland erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das spezielle Bestimmungen zur Lärmminderungsplanung enthält umweltbundesamt.de berichtet.

Aktuell zeigt sich, dass die Richtlinie auch in ländlichen Gebieten wie Westensee und Krummwisch auf Skepsis stößt. In einer Sitzung der Gemeindevertretung Westensee brachte ein Anwohner seine Unzufriedenheit über die Lärmsituation an der Dorfstraße, besonders an Wochenenden, zum Ausdruck. Der Anwohner kritisierte, dass zwar ein Lärmaktionsplan für ein entferntes Waldgebiet beschlossen wurde, jedoch für die Landesstraße 48 kein Handlungsbedarf gesehen wird. Bürgermeister Ronny Walloßek bestätigte, dass der Lärmaktionsplan lediglich für ein Waldstück von 30.000 Quadratmetern gilt, was etwa vier Fußballfeldern entspricht. Darüber hinaus bezieht sich die Lärmkarte ausschließlich auf die Autobahn 210 und ignoriert den Verkehrslärm an der Dorfstraße kn-online.de.

Verwunderung über die Regelungen

Die Tatsache, dass die Umgebungslärmrichtlinie auch unbewohnte Gebiete erfasst, sorgt in den betroffenen Gemeinden für Verwunderung. In Krummwisch beispielsweise sind von 4000 Hektar nur 200 Quadratmeter in den Lärmaktionsplan aufgenommen, was Bürgermeister Marko Schiefelbein zu einer kritischen Betrachtung der Regelungswut führte. Anwohner der Dorfstraße in Westensee haben die Möglichkeit, eine eigene Lärmkarte erstellen zu lassen, was jedoch mit hohen Kosten verbunden wäre.

Christian Jöhnk vom Bau- und Ordnungsamt erklärte, dass für Westensee keine finanziellen Aufwendungen anfallen, da die Erstellung der Lärmkarten vom Land finanziert wird. Dennoch steht die Umsetzung des Lärmplans unter Druck, da ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU vor allem die deutschen Behörden unter Druck setzt. Die Notwendigkeit, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern, stellt die Gemeinden vor eine Herausforderung bmuv.de.

Ausblick

Das Ziel der EU-Richtlinie ist klar: Es soll ein Bewusstsein für die Problematik des Umgebungslärms geschaffen und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensqualität der Bürger zu schützen. Die öffentliche Information über Umgebungslärm und dessen Auswirkungen sowie die Erstellung von Aktionsplänen bilden dabei einen zentralen Bestandteil der Bemühungen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gemeinden auf die Herausforderungen reagieren und ob sie die notwendigen Schritte zur Lärmminderung erfolgreich umsetzen können.