Die EU-Kommission hat ein Auskunftsersuchen an den Modenhändler Shein gerichtet und fordert umfassende Informationen zu illegalen Waren sowie den Empfehlungssystemen auf der Plattform. Dieses Anliegen beruht auf dem digitalen Dienstepass (Digital Services Act – DSA), der darauf abzielt, sicherzustellen, dass Plattformen illegale Inhalte schneller entfernen und die Nutzer*innen die Möglichkeit haben, solche Inhalte effizient zu melden. Die Frist zur Einreichung der Informationen endet am 27. Februar. Kommt Shein dieser Aufforderung nicht nach oder liefert falsche bzw. unvollständige Angaben, drohen Geldstrafen, die bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Shein wurde von der EU bereits ins Visier genommen, da das Unternehmen stark in Deutschland vertreten ist und aufgrund seiner günstigen Preise unter Druck steht, die hohen europäischen Standards einzuhalten. In Deutschland sind gerade einmal 5 bis 15 Prozent der Produkte von Plattformen wie Shein nach geltendem Recht konform, was die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich zieht.

Besonders kritisch äußert sich auch die Bundesregierung, die einen Aktionsplan für den E-Commerce verabschiedet hat. Bundesminister Robert Habeck hat die Notwendigkeit betont, nationale Händler*innen gegen die Dominanz großer Plattformen wie Amazon und den sogenannten Drittstaatenunternehmen, zu denen Shein gehört, zu stärken. Der Aktionsplan gliedert sich in drei Hauptsäulen: Erstens die Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls, zweitens die Durchsetzung der Pflichten von Online-Handelsplattformen, und drittens die Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucher*innen.

Überwachung und Verantwortung im E-Commerce

Die erste Säule des Aktionsplans zielt darauf ab, die Marktüberwachung in Deutschland und der EU zu intensivieren und das EU-Zollrecht anzupassen, um E-Commerce-Plattformen mehr Verantwortung für die von ihnen vertriebenen Waren zu übertragen. In der zweiten Säule wird die Umsetzung des „Know your business customer“-Prinzip gefordert, welches eine Überprüfung der Händlerangaben auf den Plattformen vorschreibt. Bei Nichteinhaltung dieses Prinzips müssen die betroffenen Accounts gesperrt werden.

Die dritte Säule legt den Fokus auf die Bekämpfung manipulativer Designs und unlauterer Personalisierungspraktiken, um den Rechtsdurchsetzungsprozess und bestehende Regelungen zu vereinfachen. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, da ein Großteil der Produkte von Shein und ähnlichen Plattformen nicht den europäischen Gesetzen entspricht.

DSA und seine Relevanz

Der Digital Services Act trat am 17. Februar 2024 in Kraft und ergänzt die bestehenden Vorschriften im E-Commerce. Er definiert klare Pflichten für Plattformbetreiber, das bedeutet, dass die aktuellen Sorgfalts- und Transparenzpflichten sowie die Haftung für rechtswidrige Produkte präzisiert werden. Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sind verpflichtet, Transparenzberichte über die Moderation ihrer Inhalte zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen dazu beitragen, den Verbraucherschutz zu stärken, indem sie klare Informationen über die Art und Qualität der angebotenen Produkte bereitstellen.

Shein und andere große Plattformen werden strengeren Regeln unterzogen, insbesondere wenn sie die Schwelle von 45 Millionen monatlichen Nutzern überschreiten, da die Durchsetzung der Vorschriften strenger ist. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits rechtliche Schritte gegen Temu eingeleitet, einem weiteren großen Akteur, der sich ebenfalls der Prüfung durch die EU-Kommission gegenübersieht.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung entschlossen agieren, um die Einhaltung von Verbraucherschutzstandards im E-Commerce zu gewährleisten und illegale Verkaufspraktiken zu bekämpfen. Unternehmen wie Shein müssen nun schnell handeln, um den Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Geldstrafen zu vermeiden.