Ab dem 1. Februar 2025 müssen E.ON-Kunden in Essen mit höheren Strompreisen rechnen. Der Arbeitspreis für die Kilowattstunde wird von derzeit 39,5 Cent auf 43,6 Cent angehoben. Diese Preiserhöhung betrifft viele Haushalte, denn jeder vierte Haushalt in Deutschland ist in der Stromgrundversorgung. Experten der Verbraucherzentrale NRW raten den betroffenen Kunden dringend dazu, die Grundversorgung zu verlassen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Im Vergleich zu E.ON bieten andere Anbieter, so wurde festgestellt, Preise von etwa 32 Cent pro Kilowattstunde an.

Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden könnte durch einen Anbieterwechsel über 400 Euro im Jahr sparen. Kunden, die von der Preiserhöhung betroffen sind, haben innerhalb von zwei Wochen ein gesetzliches Kündigungsrecht für ihren Vertrag. Es wird empfohlen, sich bei einem möglichen Wechsel auf Online-Vergleichsportale zu stützen, um relevante Filter zu nutzen und den neuen Anbieter gründlich zu recherchieren. Wichtig ist, nicht nur auf Bewertungen in Vergleichsportalen zu vertrauen, sondern auch eigene Nachforschungen anzustellen.

Reaktionen auf die Preiserhöhung

Die Nachricht von der Preiserhöhung hat bereits erste Reaktionen ausgelöst. Es wird klar, dass Abschlagszahlungen von Energieanbietern oft auf unzuverlässigen Angaben basieren. Es ist möglich, bei unerwartet hohen Abschlägen eine Anpassung zu beantragen. Tarife ohne Preisgarantie sind besonders anfällig für Preiserhöhungen im ersten Vertragsjahr. Betroffene Verbraucher sollten die Wirksamkeit der Preiserhöhung eingehend prüfen.

Bei der Grundversorgung haben Verbraucher häufig ein Sonderkündigungsrecht, das sie nutzen sollten, um aus dem Vertrag auszutreten und eventuell in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Mangelnde Transparenz bei der Mitteilung von Preiserhöhungen kann dazu führen, dass Verbraucher nicht ausreichend informiert sind. In der Regel sind Anbieter verpflichtet, die Kunden sechse Wochen vor einer geplanten Preiserhöhung schriftlich zu informieren. Informationen über Preisänderungen sollten klar und transparent sein und den Anlass sowie die Voraussetzungen erläutern.

Wichtige Hinweise für Verbraucher

Verbraucher müssen aufmerksam prüfen, ob die Preiserhöhung rechtmäßig ist und ob sie ordnungsgemäß informiert wurden. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass Preisbestandteile in alten und neuen Höhen gegenübergestellt werden müssen, sodass die Kunden die Erhöhung nachvollziehen können. Bei fehlenden Mitteilungen können Verbraucher Widerspruch einlegen und sich an Organisationen wie die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur wenden.

Das Klima spielt auch bei der Wahl des Energietarifs eine Rolle. Viele Verbraucher entscheiden sich bewusst für Ökotarife, die Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen. Es gibt jedoch auch klimaschutzfreundliche Tarife, die fossiles Erdgas beziehen, jedoch durch Klimaschutzprojekte einen CO2-Ausgleich versprechen. Die Zertifizierungen, wie zum Beispiel das OK POWER Label und das TÜV-Süd-Label, garantieren, dass der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammt und dass keine finanziellen Beteiligungen an umweltschädlichen Projekten bestehen.

Insgesamt sollten Verbraucher nicht nur auf Preisangebote achten, sondern auch auf die Zuverlässigkeit und Transparenz der Anbieter. Ein Anbieterwechsel kann sich als lohnenswert erweisen, um nicht nur Geld zu sparen, sondern auch um zu einem umweltfreundlicheren Energieanbieter zu wechseln.