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Entscheidung gegen Einreiseverbot: Rechtsextremist Sellner darf weiterhin nach Deutschland

Stadt Potsdam gibt Pläne für Beschwerde gegen Rechtsextremisten auf

Nach dem Erfolg von Martin Sellner in Bezug auf sein Einreiseverbot hat die Stadt Potsdam beschlossen, auf eine Beschwerde zu verzichten. Martin Sellner, ehemals führender Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, darf somit weiterhin nach Deutschland einreisen.

Der Verwaltungsgerichtsbeschluss, der Sellner die aufschiebende Wirkung seines Einreiseverbots gewährt, bleibt rechtskräftig. Die Stadt Potsdam hat sich dazu entschieden, keinen Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

Sellner hatte durch das Eilverfahren vorläufig erreicht, dass das Einreiseverbot nicht umgesetzt werden kann. Allerdings wurde noch keine endgültige Entscheidung über seinen grundsätzlichen Widerspruch getroffen. Dieser wird nun von der zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt bearbeitet, da die Zuständigkeit von der Stadtverwaltung Potsdams auf Brandenburg übertragen wurde.

Das ursprüngliche Einreiseverbot wurde von der Stadt Potsdam nach einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa verhängt. Sellner hatte dort zum Thema „Remigration“ gesprochen, wobei er forderte, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln Deutschland verlassen sollen. An dem Treffen nahmen nicht nur AfD-Mitglieder, sondern auch CDU- und Werteunion-Mitglieder teil.

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Obwohl Sellner vorerst sein Recht auf Freizügigkeit in Deutschland behalten kann, bleibt die Debatte über seine extremistischen Ansichten weiterhin aktuell und kontrovers. Die Entscheidung der Stadt Potsdam, auf eine Beschwerde zu verzichten, wirft Fragen über den Umgang mit extremistischen Ideologien in Deutschland auf.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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