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Entscheidung des Gerichts: Keine Pflicht zur Prüfung des Erbes von Ratzinger

Im deutschen Gerichtswesen besteht keine rechtliche Verpflichtung, die potenziellen Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. zu ermitteln, wie kürzlich vom Oberlandesgericht in München entschieden. Dies bedeutet, dass deutsche Gerichte nicht aktiv nach Erben suchen müssen. Ein Kläger hatte versucht, die Identität von Ratzingers möglichen Erben in Deutschland festzustellen, um Ansprüche wegen Missbrauchs in der Katholischen Kirche geltend zu machen, was jedoch abgelehnt wurde.

Das Gericht empfiehlt dem Kläger, gegebenenfalls vor Gerichten im Vatikan, wo Benedikt XVI. vor seinem Tod lebte, rechtliche Schritte zur Identifizierung von Erben einzuleiten. Es wird darauf hingewiesen, dass Unklarheit über etwaiges Erbe von Ratzinger besteht, wie beispielsweise finanzielle Vermögenswerte oder deutsche Immobilien.

Die Frage nach potenziellen Erben spielt auch eine Rolle in Gerichtsverfahren in Traunstein, wo Papst Benedikt XVI. ursprünglich in einem Missbrauchsfall verklagt wurde. Die Klagen gegen ihn wurden jedoch ausgesetzt, da unklar war, wer ihn juristisch beerben würde. Ein Kläger fordert mindestens 300.000 € Entschädigung von der Erzdiözese im Zusammenhang mit den Zivilverfahren, nachdem er in den 1990er Jahren von einem Priester sexuell belästigt wurde.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts in München wurde von dem Anwalt des Klägers kritisiert, der plant, dagegen Berufung einzulegen und auch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Er argumentiert, dass ein deutscher Bürger keinen Zugang zu einem Erbsgericht im Vatikan hat, um einen Vertreter nach vatikanischem Recht zu ernennen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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