![Enteignungen in Deutschland: Zahlen und Kritik der Linken](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-14971.png)
Neue Erkenntnisse zu Enteignungen überraschen – CDU-regierte Bundesländer führend
Die aktuellen Daten zu Enteignungen in Deutschland haben für Aufsehen gesorgt, insbesondere aufgrund der Rolle von CDU-regierten Bundesländern in diesem Kontext. Während Enteignungen normalerweise eine kontroverse Angelegenheit sind, werfen die Zahlen, die von der Bundesregierung auf Anfrage der Linken präsentiert wurden, ein neues Licht auf dieses Thema. Die Ergebnisse zeigen, dass in den Bundesländern, in denen die CDU die Regierung stellt, die meisten Personen enteignet werden. Obwohl dies zunächst überraschend wirken mag, betonen die Linken dennoch, dass darin ein „zweierlei Maß“ zu erkennen sei.
Enteignungen in Deutschland: Spitzenreiter sind Sachsen und Sachsen-Anhalt
Die von der Linken initiierte Untersuchung ergab, dass die meisten potenziellen Enteignungen in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt vorgenommen wurden. Allein im Jahr 2023 wurden in Sachsen-Anhalt 32 neue Enteignungsverfahren eingeleitet, von denen 18 bereits abgeschlossen sind. In Sachsen waren es im gleichen Zeitraum insgesamt 28 Verfahren, von denen 4 beendet wurden.
Die Prävalenz von Enteignungsverfahren in diesen beiden Bundesländern ist keine neue Erscheinung. Bereits in den Vorjahren ab 2020 belegten sie regelmäßig die Spitzenplätze in Bezug auf Enteignungen (in Sachsen zwischen 2020 und 2023 insgesamt 110 Verfahren, in Sachsen-Anhalt 122 Verfahren). Brandenburg hingegen belegt mit 24 Verfahren im Jahr 2023 den dritten Platz.
Straßenbauprojekte als Hauptgrund für Enteignungen durch die Regierung
Die gesetzliche Grundlage für Enteignungen im Zusammenhang mit Straßenbauprojekten bildet das Bundesfernstraßengesetz. Gemäß Paragraf 19 des Gesetzes können Enteignungen durchgeführt werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben im Straßenbau erforderlich sind. Dies bedeutet, dass der Staat beispielsweise im Zuge des Autobahnausbaus das Recht hat, unter bestimmten Umständen Enteignungen vorzunehmen. Jedes Bundesland hat auch eigene Gesetze, die die Enteignung regeln.
Bundesland | Anzahl Enteignungsverfahren 2023 gemäß §19 FStrG |
---|---|
Baden-Württemberg | 5 |
Bayern | 7 |
In Sachsen und Sachsen-Anhalt sind es hauptsächlich Autobahn- und Bundesstraßen-Projekte, die zu Enteignungen führen. Ein prominentes Beispiel ist der Ausbau der Autobahn A14, dessen nordwärts gerichtete Verlängerung zu einigen Enteignungsverfahren in vier Bundesländern führte.
Linke kritisiert Enteignungen für Straßenbau im Gegensatz zum Wohnraummangel
Die Linkspartei sieht in den Enteignungen im Zusammenhang mit Straßenbauprojekten in den CDU-regierten Bundesländern einen Anlass zur Kritik. Besonders hervorgehoben wird dabei der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Die Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Linken im Bundestag, Caren Lay, betont, dass während für den Straßenbau Enteignungen großzügig vorgenommen werden, die entgegengesetzte Bereitschaft bei der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne fehlt.
Heidi Reichinnek, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Linken, schließt sich der Kritik an und fordert eine konsistente Handhabung des Enteignungsthemas, unabhängig vom Bereich.
Unklarheiten über das Ausmaß von Eigenenteignungen der Bundesländer
Angesichts vieler Infrastrukturprojekte in der Zuständigkeit des Bundes liegt es nicht immer im Ermessen der Landesregierung, inwieweit Enteignungen vor Ort durchgeführt werden. Trotzdem sind die Bundesländer im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans, in dem der Bedarf und die Dringlichkeit von Infrastrukturprojekten bestimmt werden, involviert. Informationen über von den Landesregierungen selbst initiierte Enteignungsverfahren werden jedoch nicht von der Bundesregierung bereitgestellt.
Auch bezüglich der Dauer von Enteignungsverfahren und der Anzahl von Einsprüchen gegen diese gibt es keine verlässlichen Informationen seitens der Regierung. Die Verantwortung für die einzelnen Verfahren liege in der Zuständigkeit der Länder, heißt es in der Regierungsantwort. Zukünftige Enteignungspläne sind ebenfalls nicht bekannt.
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