In Deutschland hat mehr als ein Drittel der Kommunen mit der Erstellung von Wärmeplänen begonnen. Laut dem Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale) haben 34% der deutschen Kommunen diesen wichtigen Schritt gesetzt. Alle großen Städte sind in diesen Prozess involviert, während insbesondere in Baden-Württemberg bereits 13% der Gemeinden ihre Wärmepläne abgeschlossen haben. Von den 160 bundesweit abgeschlossenen Wärmeplanungen stammen bemerkenswerte 148 aus diesem Bundesland.

Insgesamt haben 3.652 von 10.754 Kommunen mit der Wärmeplanung gestartet. Besonders hohe Beteiligungen sind in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen, wo 72% der Kommunen aktiv sind, gefolgt vom Saarland (64%) und Rheinland-Pfalz (52%). Im Gegensatz dazu zeigen Thüringen, Sachsen und Bayern mit nur 11%, 18% und 18% eine geringere Aktivität in den Wärmeplanungsprozessen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Ziel ist es, Investitions- und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und Kommunen zu schaffen. Alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorzulegen, während kleinere Gemeinden bis 2028 eine Frist haben.

Das im Dezember 2023 verabschiedete Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Deutschland Wärmepläne erstellt werden. Kritisch ist jedoch zu bemerken, dass einige Kommunen, insbesondere in Sachsen-Anhalt, wegen fehlender gesetzlicher Regelungen durch ihre Landesregierungen in ihrer Planung behindert werden. Dies macht die Datenerhebung aufwendig und erschwert effektives Handeln.

Finanzierung und Ziele der Wärmeplanung

Die Wärmeversorgung in Deutschland verursacht über 50% des Endenergieverbrauchs und trägt erheblich zum CO2-Ausstoß bei. Der Großteil dieses Bedarfs wird durch fossile Brennstoffe gedeckt. Rund 80% der Wärmenachfrage decken fossile Brennstoffe wie Gas und Öl ab. Daher setzt das Wärmeplanungsgesetz darauf, dass neue Wärmenetze ab dem 1. März 2025 mindestens 65% der Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder Abwärme beziehen müssen.

Die Bundesregierung hat bereits 500 Millionen Euro zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung bereitgestellt, um die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu fördern. Die Gesamtkosten dieser Planung werden bis 2028 auf ca. 520 Millionen Euro geschätzt, wobei ein erheblicher Teil für Personalaufwand eingeplant ist.

Chancen und Risiken für die Kommunen

Eine aktuelle Studie des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. hebt hervor, dass kommunale Wärmepläne erhebliche Chancen für die regionale Entwicklung bieten. Jedoch sind auch Risiken identifiziert worden, insbesondere angespannte Haushaltslagen und Personalengpässe in kleineren Gemeinden. Hier könnte ein „Konvoi-Verfahren“, bei dem sich Kommunen zusammenschließen, um gemeinsam Wärmepläne zu erstellen und Kosten zu teilen, einen Lösungsansatz bieten.

Das Ziel der Wärmewende ist nicht nur eine Umstellung auf erneuerbare Energien, sondern auch die Förderung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeversorgung, die bis 2045 fossile Brennstoffe vollständig ersetzen soll. Der Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung ist aktuell noch gering, was die Herausforderung einer umfassenden Transformation verdeutlicht.

Insgesamt zeigen die Entwicklungen in der kommunalen Wärmeplanung das Streben nach einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung, die nicht nur ökologischen, sondern auch ökonomischen Überlegungen Rechnung tragen soll. Während die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, bleibt abzuwarten, wie erfolgreich die einzelnen Kommunen in der Umsetzung ihrer Wärmepläne sein werden.