Ein 42-jähriger Mann wurde am Freitagmittag am Bahnhof in Neumünster von der Bundespolizei verhaftet, nachdem er einen gefundenen Laptop auf der Behindertentoilette abgegeben hatte. Der ehrliche Finder wollte damit dem rechtmäßigen Eigentümer helfen, doch sein gutes Verhalten führte zu seiner Festnahme.

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Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft ausgestellt wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.680 Euro nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Details zur Festnahme

Die Bundespolizisten lobten zunächst das Verhalten des Mannes, der den Laptop abgab. Doch die Freude währte nur kurz, denn bei der Überprüfung der Daten wurde schnell klar, dass der Mann bereits gesucht wurde. Aufgrund der nicht gezahlten Geldstrafe muss er nun mit einer Haftstrafe von 120 Tagen rechnen, wie newsflash24.de berichtete.

Damit zeigt sich, dass selbst kleine Taten des Anstands, wie das Abgeben eines gefundenen Gegenstands, unvorhergesehene Konsequenzen nach sich ziehen können.

Quellen

Referenz 1
www.ndr.de
Referenz 2
newsflash24.de
Quellen gesamt
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