In einem schockierenden Fall von häuslicher Gewalt wurde ein 50-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er seine getrennt lebende Frau brutal erstochen hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte vor kurzem das Urteil des Landgerichts Oldenburg, das Ende September 2024 gefällt wurde. Der Angeklagte hatte im Februar 2024 in Damme (Landkreis Vechta) mehrfach mit einem Messer auf seine 41-jährige Ex-Frau eingestochen und sie tödlich verletzt. Der Fall ist besonders alarmierend im Kontext der fortdauernden Problematik der häuslichen Gewalt in Deutschland.
Bereits vor der Tat hatte die Frau ihren Ehemann bei der Polizei angezeigt, da sie sich belästigt fühlte. Ein Familiengericht hatte daraufhin angeordnet, dass der Angeklagte sich in einem Abstand von 100 Metern zu seiner Ex-Frau aufhalten müsse. Trotz dieser Maßnahmen kam es zu dem grausamen Vorfall. Ein Nachbar fand die Frau, doch jede Hilfe traf zu spät ein. Der Angeklagte hatte angegeben, er wolle seine Ex-Frau für die Trennung bestrafen.
Flucht und Unfall
Nach der Tat floh der Angeklagte mit dem Auto und raste absichtlich mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h in einen Sattelschlepper auf der Autobahn 1 nördlich von Wildeshausen. Bei dem Zusammenstoß fing sein Fahrzeug Feuer und brannte komplett aus. Er überlebte den schweren Unfall nur dank der sofort eingegriffenen Ersthelfer. Zu Prozessbeginn gestand der Angeklagte die Tat und drückte sein Bedauern aus. Seine Verteidigerin stellte die Tatumstände als „tragische Kurzschlussreaktion“ dar.
Häusliche Gewalt in Deutschland
Der Fall steht in direktem Zusammenhang mit den alarmierenden Statistiken zur häuslichen Gewalt in Deutschland. Laut einer aktuellen Veröffentlichung des Bundeskriminalamtes (BKA) sind mehr als 700 Menschen täglich Opfer häuslicher Gewalt. Jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 256.276 Opfer häuslicher Gewalt registriert, was einem Anstieg von 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dabei betreffen zwei Drittel der Fälle Partnerschaftsgewalt und über 70 % der Opfer sind Frauen, während 75,6 % der Täter Männer sind.
Darüber hinaus wurden 331 Menschen im Jahr 2023 durch häusliche Gewalt getötet, wobei über 80 % der Opfer Frauen waren. Um dieser Gewalt entgegenzuwirken, kündigte die Bundesinnenministerin Nancy Faeser neue Anlaufstellen bei der Bundespolizei an, speziell geschulte Beamtinnen sollen rund um die Uhr Anzeigen aufnehmen. Zudem sind geplante Ergänzungen des Gewaltschutzgesetzes in Arbeit, die unter anderem verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter vorsehen.
Betroffene erhalten Unterstützung über Hilfetelefone wie „Gewalt gegen Frauen“ (116 016) und Beratungsstellen, die speziell für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder eingerichtet sind. Die steigende Zahl von Fällen wie dem des 50-Jährigen verdeutlicht die essentielle Notwendigkeit, die Strukturen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verstärken.
Es bleibt zu hoffen, dass solche tragischen Vorfälle eine breitere gesellschaftliche Debatte über häusliche Gewalt anstoßen und zu effektiveren Schutzmaßnahmen führen.