Ein ehemaliger Bundespolizist aus Vorpommern steht im Mittelpunkt eines alarmierenden Falls von Kinderpornografie. Der 66-Jährige wurde vom Amtsgericht Pasewalk wegen illegalen Besitzes von über 2350 kinder- und jugendpornografischen Dateien verurteilt. Die Strafe beträgt 15 Monate Freiheitsentzug, die jedoch für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Richter Gerald Fleckenstein begründete die Entscheidung mit der erschreckend hohen Anzahl der sichergestellten Bilder.

Der Fall kam durch Hinweise aus den USA ins Rollen. Ermittler fanden heraus, dass der Angeklagte aktiv nach kinderpornografischen Inhalten suchte, was als „versuchter Abruf“ eingestuft wurde. Bei der Durchsuchung wurden zwei Computer, ein Tablet und ein Datenstick des Verurteilten sichergestellt. Im Prozess gestand der Ex-Polizist und zeigte Reue, gab aber zu, einen Teil der Dateien gelöscht zu haben, ohne sie weiterverbreitet zu haben.

Streit um das Urteil

Die Staatsanwältin Sina Bierwirth forderte eine Freispruchstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung, während der Verteidiger Dirk Pegelow lediglich eine Strafe von maximal zehn Monaten zur Bewährung vorschlug. Ein kurzer Zeitrahmen für eine Strafaussetzung hätte dazu geführt, dass der Angeklagte seine Beamtenrechte nicht verloren hätte. Beide Seiten haben inzwischen Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Zusätzlich zu seiner Haftstrafe muss der Verurteilte 5000 Euro an einen Verein zahlen, der sich für Kinder und Jugendliche einsetzt. Dieser finanzielle Aspekt ist besonders wichtig, um die Verantwortung des Täters für seine Taten zu unterstreichen und Unterstützung für betroffene Kinder zu leisten.

Hintergrundinformationen zur Kinderpornografie

In den letzten Jahren ist ein Anstieg von Strafverfahren im Bereich Kinderpornografie zu verzeichnen, was vor allem mit dem vermehrten Zugang zu Internetplattformen in Verbindung gebracht wird. Das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) spielt eine zentrale Rolle in der Ermittlung solcher Fälle. In Deutschland basieren die meisten Fälle von Kinderpornografie auf Informationen, die von NCMEC bereitgestellt werden.

NCMEC ist eine halbstaatliche Organisation, die seit den 1980er Jahren gegründet wurde, um vermisste und ausgebeutete Kinder zu schützen. Das NCMEC arbeitet mit US-Behörden und internationalen Partnern zusammen. Verdächtige Inhalte werden von Internetdienstleistern gemeldet, manchmal sogar durch Privatpersonen über die CyberTipline, die standardisierte Berichterstattung über derartige Vorfälle ermöglicht.

Die Berichte der CyberTipline beinhalten wichtige Informationen wie Anbieterinformationen, Geolokalisierung und IP-Adressen und werden an nationale sowie internationale Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. In Deutschland haben die Daten des NCMEC oft zur Folge, dass Ermittlungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in solchen Fällen durchgeführt werden.

Die Komplexität der rechtlichen Situation zeigt sich auch darin, dass NCMEC-Daten als Grundlage für Ermittlungen ernst genommen werden, jedoch rechtlich bedenklich für Durchsuchungen in Deutschland sind. Verteidigungsmöglichkeiten sind komplex, und eine Aussageverweigerung wird oft als wichtiger Schritt zur Verteidigung empfohlen.

Für Familien von ausgebeuteten Kindern gibt es Unterstützung durch NCMEC, das Krisenintervention und Verweise an lokale Beratungsstellen anbietet. Programme wie Team HOPE bringen betroffene Familien zusammen, die ähnliche Herausforderungen erlebt haben. Es ist wichtig, dass Betroffene sich an vertrauenswürdige Erwachsene wenden, um Unterstützung zu erhalten und sich nicht allein zu fühlen.

Für weitere Informationen zur CyberTipline können Sie hier nachlesen. Für rechtliche Unterstützung im Bereich Sexualstrafrecht bietet sich hier eine umfassende Übersicht an. Die ausführliche Berichterstattung über diesen Fall finden Sie auf Nordkurier.