Am Montagabend, dem 3. Februar 2025, kam es in Bamberg zu einem Vorfall, der die Polizei auf den Plan rief. Die Beamten waren auf zwei E-Scooter-Fahrer aufmerksam geworden, die gegen 21.30 Uhr in der Siechenstraße unterwegs waren. Bei der Kontrolle zeigte sich ein 25-jähriger Mann aggressiv und weigerte sich, den Anweisungen der Polizei zu folgen. Als er auf seinen Drogenkonsum angesprochen wurde, gab er zu, Drogen konsumiert zu haben. Die Situation eskalierte, als er sich zur Wehr setzte und einen Polizeibeamten in den Oberschenkel biss, während er die Einsatzkräfte beleidigte.
Die Polizei beschloss, eine Blutentnahme durchzuführen, um den Drogenbefund zu klären. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 25-Jährige wieder entlassen. Ihm drohen nun mehrere Anzeigen, unter anderem wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und Beleidigung. Die Situation wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern stehen.
Regeln und Vorschriften für E-Scooter-Fahrer
E-Scooter sind mittlerweile ein fester Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs in vielen deutschen Städten. Diese elektrisch betriebenen Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht und dürfen nur mit einer Betriebserlaubnis genutzt werden. Dazu kommt, dass E-Scooter-Fahrer in Deutschland keine Fahrerlaubnis benötigen, jedoch das Mindestalter bei 14 Jahren liegt. Helmpflicht besteht zwar nicht, wird aber dringend empfohlen.
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) regelt die Nutzung von E-Scootern und schreibt vor, dass sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren dürfen. In Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist das Fahren im Normalfall untersagt, es sei denn, Zusatzschilder erlauben dies. Die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten auch für E-Scooter-Fahrer: Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet, bei mehr als 1,1 Promille als Straftat. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Ein aktueller Fall aus Kaiserslautern verdeutlicht, welche rechtlichen Folgen E-Scooter-Fahrer bei Verstößen gegen die Regeln erwarten können. Hier wurde ein Mann nach Drogenkonsum in einem E-Scooter kontrolliert und musste ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte, dass die gefahrene Unsicherheit für Dritte ein legitimes Argument für ein Fahrverbot darstellt. Das Gericht wies auch darauf hin, dass ein solches Fahrverbot sowohl bei Ordnungswidrigkeiten als auch bei Straftaten möglich ist.
Die aktuellen Vorschriften und mögliche künftige Neuregelungen zielen darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. In den nächsten Monaten sind Verbesserungen in der Gesetzgebung geplant, darunter die Erlaubnis, an einem Grünpfeil für Radfahrer auch bei Rotlicht abzubiegen. Diese Regelungen sollen voraussichtlich im April 2025 in Kraft treten.
Die Vorfälle wie dieser in Bamberg verdeutlichen die Notwendigkeit, dass E-Scooter-Nutzer die geltenden Gesetze verstehen und einhalten, um sowohl ihre eigene Sicherheit als auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. In der von Unfällen geprägten Diskussion um E-Scooter wird oft zu wenig über die Verantwortung der Fahrer gesprochen. Ein weiterer Grund, weshalb die Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für diese Form der Mobilität regelmäßig überprüfen sollten.