Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen mehrere Städte in Deutschland eingeleitet, darunter Mannheim, Baden-Baden und Sindelfingen in Baden-Württemberg. Der Grund hierfür ist die Nichterfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen. Diese Städte haben bis zur gesetzlich geforderten Frist, die am 18. Juli 2024 auslief, keine entsprechenden Entwürfe vorgelegt, was sie rechtlich angreifbar macht. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bringt die Situation auf den Punkt und betont, dass Millionen Menschen in Deutschland unter dem gesundheitsschädlichen Verkehrslärm leiden, während viele Behörden ihrer Verantwortung nicht nachkommen.

Die DUH fordert dringend die Erstellung wirksamer Lärmaktionspläne, geplant sind gerichtliche Schritte, sollte keine Besserung eintreten. Ingesamt geht die DUH gegen 21 Städte vor, darunter auch Aalen, Freiburg, Stuttgart und Würzburg. Wenn Städte den gesetzlichen Anforderungen nicht nachkommen, bleibt der DUH nur der Weg über das Gericht, um für besseren Lärmschutz zu kämpfen. Die Problematik ist nicht nur lokal, sondern betrifft auch die Gesundheit von über 14 Millionen Menschen, die erhöhten Lärmpegeln ausgesetzt sind.

Gesundheitliche Folgen von Verkehrslärm

Lärmaktionspläne sind zentral zur Bekämpfung von Lärm gemäß der Europäischen Umgebungslärm-Richtlinie. Verkehrslärm verursacht ernsthafte gesundheitliche Probleme, darunter Schlafstörungen, Bluthochdruck und psychische Erkrankungen. Laut den aktuellen Zahlen fühlt sich jede*r Vierte in Deutschland von Verkehrslärm gestört. Die DUH führt aus, dass die Gesundheitskosten, die durch Lärm verursacht werden, im Jahr 2016 bei 1,77 Milliarden Euro lagen. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der Städte handeln müssen.

Kostengünstige Maßnahmen zur Lärmminderung

Als schnelle und kostengünstige Lösung für die Lärmminderung schlägt die DUH eine innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor. Diese Maßnahme könnte die Lärmbelastung um 2-3 Dezibel reduzieren, was dem Effekt einer Halbierung des Verkehrsaufkommens entspricht. Wenn Städte digitale und nachhaltige Lösungen im Lärmschutz umsetzen, wäre dies ein entscheidender Schritt für die Lebensqualität der Anwohner.

Angesichts der gesetzlichen Vorgaben müssen Städte alle fünf Jahre einen aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen. Diese Pläne sind nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Chance, die Lebensqualität in unseren Städten maßgeblich zu verbessern. Doch derzeit zeigt sich ein besorgniserregender Mangel an Handlungswillen seitens vieler Behörden, was die Umwelthilfe nicht unwidersprochen hinnehmen wird. Die DUH setzt sich dafür ein, dass Verkehrs- und Luftverschmutzung durch effektive Maßnahmen angegangen werden. Weitere Informationen zu Lärmaktionsplänen finden Sie im Handbuch des Umweltbundesamts.

Für weiteren Kontext berichten SWR und DUH über die fortlaufenden Bemühungen der Umwelthilfe und die aktuelle Lage bezüglich der Lärmaktionspläne in Deutschland.