Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt für Trennungskinder veröffentlicht, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Wie Merkur berichtete, werden die Änderungen auf die Siebte Mindestunterhaltsverordnung (7. MUVÄndV) zurückgeführt, die am 15. November 2024 verabschiedet und am 21. November 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Diese Verordnung berücksichtigt das gestiegene sächliche Existenzminimum sowie die allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Ab 2025 steigen die Unterhaltszahlungen für Trennungskinder nur geringfügig. Der Mindestunterhalt wird für minderjährige Kinder wie folgt festgelegt: Bis zum 6. Geburtstag: 482 Euro (zuvor 480 Euro), 6. bis 12. Geburtstag: 554 Euro (zuvor 551 Euro) sowie 12. bis 18. Geburtstag: 649 Euro (zuvor 645 Euro). Für volljährige Kinder steigt der Mindestunterhalt auf 693 Euro (zuvor 689 Euro). Der Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben, wird von 930 auf 990 Euro angehoben. Die Einkommensgruppen für den unterhaltspflichtigen Elternteil bleiben bei 15 Gruppen, wobei die erste Einkommensgruppe bei 2.100 Euro endet und die 15. Einkommensgruppe bei 11.200 Euro.

Änderungen im Detail

Die Erhöhung der Unterhaltszahlungen fällt insgesamt gering aus. So bleibt der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Eltern bei 1.200 Euro und für erwerbstätige Eltern bei 1.450 Euro. Kindergeld wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet; für minderjährige Kinder in der Regel zur Hälfte, während für volljährige Kinder das Kindergeld vollständig berücksichtigt wird.

Wie unterhalt.net berichtete, finden sich in der neuen Düsseldorfer Tabelle auch Anpassungen für den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: So erhöht sich dieser wie folgt: 0-5 Jahre: 227 Euro (Erhöhung um 2 Euro), 6-11 Jahre: 299 Euro (Erhöhung um 3 Euro) und 12-17 Jahre: 394 Euro (Erhöhung um 4 Euro). Des Weiteren wird das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind angehoben, und der Kindersofortzuschlag steigt von 20 Euro auf 25 Euro. Der Kinderzuschlag kann bis zu 297 Euro betragen.

Ab 2025 wird zudem der Mindestunterhalt wieder alle zwei Jahre angepasst. Die Prognose für das sächliche Existenzminimum im Jahr 2026 liegt bei 6.696 Euro. Trotz dieser Anpassungen wird die Kritik laut, dass die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle nicht ausreichen, um den realen Bedürfnissen vieler Familien gerecht zu werden.